Sicherheitsdienst für psychiatrische Stationen
Sensible Einsatzbereiche
Experten in Kliniken und Jugendhilfe
IHK-Sachkundeprüfung § 34a
Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Deeskalierender Ansatz
Kommunikation vor Konfrontation
24/7 Einsatzbereitschaft
Rund um die Uhr für Sie da
Kostenlose Ersteinschätzung
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Warum Sicherheit in der Psychiatrie besondere Anforderungen stellt
Psychiatrische Einrichtungen sind Orte der Stabilisierung, Behandlung und Genesung. Gleichzeitig können psychische Krisen und unvorhersehbare Situationen den Stationsalltag jederzeit verändern. Sicherheit muss hier Schutz bieten, ohne das therapeutische Umfeld zu beeinträchtigen. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner für medizinische und pflegerische Teams.
- Unterstützung in herausfordernden Situationen
Unsere Mitarbeiter begleiten kritische Situationen professionell, besonnen und mit dem nötigen Verständnis für die besonderen Anforderungen psychiatrischer Einrichtungen. - Schutz für Personal und Patienten
Wir tragen dazu bei, Risiken zu verringern und das Umfeld für alle Beteiligten sicherer zu machen. - Wahrung von Ruhe und Stabilität
Durch umsichtiges Handeln unterstützen wir die therapeutische Atmosphäre und fördern geordnete Abläufe auf der Station. - Verlässliche Unterstützung im Klinikalltag
Unser Ziel ist es, medizinische und pflegerische Teams zu entlasten und gleichzeitig einen geschützten Rahmen für Behandlung und Betreuung zu schaffen.
Sitzwache und 1:1-Präsenz auf Station
Eine Sitzwache ist die durchgehende persönliche Anwesenheit bei einem einzelnen Patienten — in der Praxis auch 1:1-Betreuung oder Einzelbetreuung genannt. Veranlasst wird sie von Ihrer Station, wenn jemand über längere Zeit nicht allein bleiben soll: in einer akuten Krise, bei Eigengefährdung, bei starker Unruhe oder nach einem Zwischenfall. Wir stellen dafür Kräfte, die nichts anderes tun, als da zu sein, aufmerksam zu beobachten und sofort Bescheid zu geben. Das entlastet Ihr Pflegeteam von einer Aufgabe, die sonst eine Fachkraft über Stunden bindet.
Konkret heißt das: durchgehender Sichtkontakt zum Patienten, ruhige Ansprache, Beobachtung von Verhalten, Stimmung und Auffälligkeiten. Jede Veränderung melden wir unverzüglich der zuständigen Pflege- oder ärztlichen Kraft — nicht erst bei der Übergabe. Fällt uns im Zimmer etwas auf, auch ein Gegenstand, der nach Ihrer Vorgabe dort nicht sein soll, melden wir das sofort Ihrem Personal. Auf Wunsch des Personals begleiten wir den Patienten innerhalb der Station und sichern die Situation ab, bis Hilfe eintrifft. Wie Pausen und Ablösung geregelt werden, stimmen wir vor dem Einsatz mit Ihrer Station ab.
Wo die Aufgabe einer Pflegekraft beginnt, endet unsere. Wir übernehmen keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Grundpflege, keine Lagerung und keine Wundversorgung. Wir bewerten weder den Gesundheitszustand noch die Suizidalität und treffen keine therapeutische Einschätzung. Dafür gibt es Ihr ärztliches und pflegerisches Team, und dort bleibt diese Verantwortung — vollständig. Was wir liefern, ist Anwesenheit und Beobachtung, nicht Behandlung.
Eine Sitzwache ist auch keine Aufsicht im Rechtssinne und kein Ersatz für eine freiheitsentziehende Maßnahme. Wir sperren niemanden ein und halten niemanden fest. Will ein Patient das Zimmer oder die Station verlassen, entscheidet darüber Ihr Team — wir melden es sofort und bleiben dabei. Körperlich greifen wir nur ein, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Läuft ein Angriff, handeln wir im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB. Gerät der Patient in akute Gefahr, die er selbst nicht erkennt oder nicht beherrschen kann, handeln wir im Rahmen des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB. Wir greifen so kurz und so schonend wie möglich ein, bis Ihr Team übernimmt, und dokumentieren den Vorgang anschließend vollständig. Hoheitliche Befugnisse haben wir nicht.
Für Sitzwachen setzen wir nur Kräfte ein, die die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bestanden und eine Deeskalationsschulung durchlaufen haben. Jede eingesetzte Kraft legt zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor. Was die Sitzwache beobachten soll, wen sie in welchem Fall verständigt und was ausdrücklich nicht zu ihren Aufgaben gehört, legen wir vor dem Einsatz gemeinsam mit Ihnen fest — auf Wunsch schriftlich. Sagen Sie uns Datum, Station und Aufgabe, dann bekommen Sie von uns eine klare Zusage oder eine klare Absage.
Begleitung bei ärztlich angeordneten Fixierungen — was wir tun und was wir ausdrücklich nicht tun
Eine Fixierung ist keine Sicherheitsleistung, sondern eine medizinische Zwangsmaßnahme. Angeordnet wird sie von einer Ärztin oder einem Arzt. Bei einer 5- oder 7-Punkt-Fixierung, die absehbar länger als etwa eine halbe Stunde dauert, kommt in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eine eigenständige richterliche Entscheidung hinzu — so hat es das Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 entschieden (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16). Bei Menschen unter rechtlicher Betreuung greift § 1831 BGB und damit die Genehmigung des Betreuungsgerichts, bei Minderjährigen § 1631b BGB und die des Familiengerichts. In dieser Kette hat ein Sicherheitsdienst nichts zu entscheiden — und wir entscheiden auch nichts.
Deshalb zuerst das, was wir nicht tun: Wir ordnen keine Fixierung an. Wir schlagen keine vor, beantragen keine und führen keine eigenständig durch. Wir legen keine Gurte an. Wir prüfen auch nicht, ob eine Anordnung rechtmäßig ist — das ist nicht unsere Rolle. Und wir übernehmen nicht die Eins-zu-eins-Betreuung während der Maßnahme: Das Bundesverfassungsgericht verlangt dafür ausdrücklich therapeutisches oder pflegerisches Personal. Diese Aufgabe bleibt in Ihrem Haus.
Was wir tun, liegt daneben, nicht darin. Wir sichern das Umfeld: Flur und Zimmertür bleiben frei. Mitpatientinnen und Mitpatienten sprechen wir in Absprache mit Ihrem Personal an und bitten sie, den Bereich zu verlassen; Angehörige und Besucher weisen wir im Rahmen des uns von Ihrem Haus übertragenen Hausrechts an, den Bereich vorerst nicht zu betreten. Wir schützen Ihr Team davor, in derselben Lage zusätzlich angegriffen zu werden. Wir sind ansprechbar, wenn Material geholt, ein Aufzug freigehalten oder der Rettungsdienst eingewiesen werden muss. Und wir bleiben in Reichweite, solange Sie uns dort brauchen. Anschließend dokumentieren wir, was wir selbst getan haben — und nur das.
Es gibt einen Fall, in dem wir körperlich eingreifen: die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, wenn also ein Angriff läuft oder jemand sich gerade schwer verletzt. Läuft ein Angriff, handeln wir im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB. Verletzt sich jemand gerade schwer und kann diese Gefahr selbst nicht erkennen oder beherrschen, handeln wir im Rahmen des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB. Wir greifen so kurz und so schonend wie möglich ein, bis Ihr Personal übernimmt, und melden den Vorgang unverzüglich. Das ist eine Notfallhandlung mit gesetzlicher Grundlage, kein bestellbarer Bestandteil einer Maßnahme. Das Festhalten von Menschen und das Anlegen von Gurten gehören nicht zu unserem Leistungsangebot.
Am wirksamsten sind wir, bevor eine Lage eskaliert: früh im Raum, ruhig ansprechbar, ohne Drohgebärde. Unsere Kräfte sind in Deeskalation geschult; Ansprache geht vor Eingriff. Damit das im Ernstfall trägt, legen wir vor dem Einsatz gemeinsam mit Ihrem Haus fest, wer ruft, wer kommt, wo wir stehen, was wir tun und wo unsere Zuständigkeit endet. Wir empfehlen, diese Abgrenzung schriftlich zu fassen. Sie schützt beide Seiten: Ihr Team vor der Erwartung, wir würden Aufgaben übernehmen, die wir nicht übernehmen dürfen, und unsere Kräfte vor einer Rolle, die ihnen rechtlich nicht zusteht.
Vier Säulen für Sicherheit auf Station
Professionelle Begleitung in Krisensituationen
Unterstützung bei herausfordernden oder unübersichtlichen Situationen im Stationsalltag.
Schutz von Personal und Patienten
Sicherheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten.
Strukturierte Unterstützung im Klinikbetrieb
Verlässliche Begleitung von Abläufen und sensiblen Bereichen.
Enge Zusammenarbeit mit dem Behandlungsteam
Abgestimmtes Handeln in enger Kooperation mit Pflege, Medizin und Klinikleitung.
Fragen und Antworten
Sind Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Fixierungen und Zwangsmaßnahmen geschult?
Unsere Kräfte haben die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt und sind in Deeskalation geschult; jede eingesetzte Kraft legt zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor. Für Fixierungen gilt bei uns eine feste Regel: Anordnung, Entscheidung und Durchführung liegen bei Ihrem ärztlichen und pflegerischen Team, die Eins-zu-eins-Betreuung während der Maßnahme ebenfalls. Wir sichern das Umfeld und halten uns aus allem heraus, wofür es eine ärztliche oder gerichtliche Grundlage braucht.
Können Sie die vorgeschriebene Eins-zu-eins-Betreuung während einer Fixierung übernehmen?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Dauer einer 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal. Eine Sicherheitskraft erfüllt diese Anforderung nicht, auch nicht mit Deeskalationsschulung und Sachkundeprüfung. Wir können Ihrem Haus aber die Kräfte freispielen, die es dafür braucht: indem wir den Eingang oder den Flur besetzen, die Station absichern und die Situationen abfangen, die sonst zusätzlich Personal binden. Wer die Betreuung am Bett leistet, entscheidet Ihr Haus — wir halten den Zugang frei und fangen ab, was von außen dazwischenkommt.
Führen Ihre Mitarbeiter Fixierungen durch?
Nein. Eine Fixierung wird ärztlich angeordnet und je nach Fall zusätzlich gerichtlich genehmigt: bei einer 5- oder 7-Punkt-Fixierung von absehbar mehr als etwa einer halben Stunde in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung durch das Gericht (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.07.2018, 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16), bei Menschen unter rechtlicher Betreuung über § 1831 BGB durch das Betreuungsgericht, bei Minderjährigen über § 1631b BGB durch das Familiengericht. Wir ordnen nichts an, entscheiden nichts, beantragen nichts und legen keine Gurte an. Wir sichern das Umfeld ab, schützen Ihr Team und halten die Wege frei. Körperlich greifen wir ausschließlich bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ein. Läuft ein Angriff, handeln wir im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB. Gerät ein Patient in akute Gefahr, die er selbst nicht erkennt oder nicht beherrschen kann, handeln wir im Rahmen des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB. Wir greifen nur so lange ein, bis Ihr Team übernimmt.
Tragen Ihre Sicherheitskräfte Uniformen auf der Station?
Wir empfehlen in der Psychiatrie meist ein dezentes „klinisches“ Auftreten (z.B. Poloshirts), das Professionalität ausstrahlt, aber keine Distanz oder Angst schafft. Das Erscheinungsbild wird im Vorfeld eng mit der Klinikleitung abgestimmt.
Wie reagieren Sie auf Patienten mit suizidalen Tendenzen?
Unsere Kräfte arbeiten hier ausschließlich unterstützend und nach den Vorgaben Ihres Fachpersonals. Sie beobachten aufmerksam, melden Auffälligkeiten unverzüglich an die zuständige Pflege- oder ärztliche Kraft und sichern im Notfall die Situation ab, bis medizinische Hilfe eintrifft — einschließlich Erster Hilfe.
Die therapeutische Einschätzung und jede Entscheidung über Schutzmaßnahmen bleibt bei Ihrem ärztlichen und pflegerischen Team. Wir ersetzen diese Verantwortung nicht, wir entlasten sie.
Ist eine Sitzwache durch einen Sicherheitsdienst dasselbe wie eine 1:1-Betreuung durch Pflegepersonal?
Nein — und der Unterschied ist wichtig. Unsere Sitzwache ist Anwesenheit und Beobachtung: durchgehender Sichtkontakt, sofortige Meldung von Auffälligkeiten an Ihre Pflege- oder ärztliche Kraft, Absicherung im Notfall, bis Hilfe eintrifft. Pflegerische und therapeutische Aufgaben gehören ausdrücklich nicht dazu: keine Medikamentengabe, keine Grundpflege, keine Einschätzung des Zustands, keine therapeutische Entscheidung. Wenn Ihr Konzept oder eine gerichtliche Entscheidung eine Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal verlangt, kann unsere Kraft diese Rolle nicht ausfüllen — sie kann Ihr Team aber entlasten, indem sie alles daneben abdeckt und die Station absichert.
Bieten Sie auch Schulungen für unser eigenes Pflegepersonal an?
In Kooperation mit unseren Experten bieten wir Workshops zu Deeskalationstechniken und Eigenschutz an. Wir teilen unser Wissen gerne, um die allgemeine Sicherheit in Ihrer Einrichtung nachhaltig zu erhöhen.
