Sicherheitsdienst für Kliniken und Krankenhäuser
Sensible Einsatzbereiche
Experten in Kliniken und Jugendhilfe
IHK-Sachkundeprüfung § 34a
Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Deeskalierender Ansatz
Kommunikation vor Konfrontation
24/7 Einsatzbereitschaft
Rund um die Uhr für Sie da
Kostenlose Ersteinschätzung
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Unsere Leistungen

Sicherheit in Notaufnahmen

Psychiatrie- & Stationsschutz

Schutz in Pflege- & Seniorenheimen
Wie wir im Haus auftreten
Wie eine Sicherheitskraft wahrgenommen wird, entscheidet sich vor dem ersten Dienst. Mit der Leitung legen wir fest, wie unsere Kräfte im Haus auftreten sollen — zivil und dezent oder deutlich erkennbar —, wo die Kraft ihren festen Platz hat und woran Patienten und Besucher sie ansprechen können. Was am Eingang Orientierung gibt, wirkt auf einer Station schnell wie Distanz; deshalb kann diese Festlegung je Bereich anders ausfallen.
Im laufenden Betrieb gelten die Regeln des Hauses, nicht unsere. Hygienevorgaben, gesperrte Bereiche und Schutzausrüstung betreffen unsere Kräfte wie Ihr Personal; wo eine Unterweisung vorgeschrieben ist, nehmen sie daran teil. Ansprechbar bleiben wir für jeden, Auskunft geben wir nur über Wege und Hausregeln. Alles Weitere, auch die Frage, wer im Haus liegt, verweisen wir an Ihr Personal.
Wer entscheidet, und wo unsere Aufgabe endet
Ein Sicherheitsdienst entscheidet im Krankenhaus nichts allein. Ob eine Maßnahme nötig ist und wer bei einem Patienten bleiben kann, beurteilt Ihr ärztliches und pflegerisches Team; wir sichern das Umfeld einer ärztlich angeordneten Maßnahme ab, halten aber niemanden fest und hindern niemanden daran, das Haus zu verlassen. Was uns auffällt, melden wir sofort an die zuständige Kraft, statt es selbst zu bewerten. Ebenso deutlich sagen wir vorher, was wir nicht übernehmen: pflegerische, medizinische und therapeutische Aufgaben gehören nicht dazu, auch nicht aushilfsweise.
Die rechtliche Grenze ist in jedem Bereich dieselbe. Wir handeln als Privatpersonen auf Grundlage des übertragenen Hausrechts, nach § 32 StGB (Notwehr und Nothilfe), nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) und im Rahmen des § 127 StPO; hoheitliche Befugnisse haben wir nicht. Freiheitsentziehende Maßnahmen führen wir nicht durch; darüber entscheidet ein Gericht (§ 1631b BGB bei Minderjährigen, § 1831 BGB bei rechtlicher Betreuung). Körperliches Eingreifen bleibt das letzte Mittel bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben. Was daraus für Notaufnahme, Station und Pflegeheim folgt, steht auf den drei Seiten oben.
Besucher und Zutritt im gesamten Haus
Vieles entscheidet sich nicht im Behandlungsraum, sondern davor: am Empfang, an der Schranke, vor einer geschlossenen Stationstür, zehn Minuten nach Ende der Besuchszeit. Wir übernehmen Empfangs- und Pfortendienst, melden Besucher an und weisen Wege; welche Regel wir dabei mit welchen Worten vertreten, stimmen wir vorher mit Ihnen ab, und das Hausrecht üben wir nur so weit aus, wie Ihr Haus es uns überträgt.
Außerhalb der Kernzeiten verschiebt sich die Aufgabe von der Anmeldung zur Kontrolle. Nach Absprache gehen unsere Kräfte feste Runden über Nebeneingänge, Treppenhäuser, Technikbereiche und Außenzugänge, prüfen, ob verschlossen ist, was verschlossen sein soll, und sprechen Personen an, die ohne erkennbares Anliegen unterwegs sind. Was auffällt, melden wir an die Stelle, die Sie uns dafür benennen.
Beschwerden und Dokumentation
Wer eine Regel durchsetzt, bekommt die Beschwerde. Unsere Mitarbeiter nehmen den Einwand auf, bleiben sachlich und geben ihn an die von Ihnen benannte Stelle weiter; über Ausnahmen von Ihrer Hausregel entscheiden wir nicht vor Ort.
Was in einer Schicht vorgefallen ist, halten wir schriftlich fest: Zeitpunkt, Anlass, beteiligte Personen, getroffene Maßnahmen. Der Bericht geht an die von Ihnen benannte Leitung; darüber hinaus geben wir ihn nur heraus, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind, etwa gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder einem Gericht. Personenbezogene Angaben beschränken wir auf das Notwendige, medizinische Informationen gehören nicht in unsere Unterlagen. Wird später nachgefragt, von der Polizei, einer Versicherung oder in einem Personalgespräch, liegt eine zeitnah verfasste Darstellung vor.
Fragen und Antworten
Wie reagieren Ihre Mitarbeiter auf aggressive Patienten unter Drogeneinfluss oder in psychischen Krisen?
Unser Personal ist im Umgang mit Menschen in Ausnahmezuständen geschult und erkennt frühzeitig, wann eine Situation zu kippen droht. Im Vordergrund stehen ruhige Ansprache, klare Signale und ausreichend körperlicher Abstand.
Körperliche Maßnahmen bleiben das letzte Mittel und erfolgen ausschließlich bei unmittelbarer Gefahr für Patienten, Besucher oder Personal. Jede Intervention stimmen wir mit dem Behandlungsteam ab und dokumentieren sie nachvollziehbar – die medizinische Versorgung hat dabei immer Vorrang.
Welche Auskünfte geben Ihre Kräfte über Patienten?
Auskünfte über Patienten geben wir nicht — weder an Angehörige noch an Dritte, die am Empfang danach fragen; solche Anfragen leiten wir an die zuständige Stelle im Haus weiter, und auch untereinander besprechen unsere Kräfte nur, was für den Dienst nötig ist.
Was brauchen Ihre Kräfte von uns, bevor der erste Dienst beginnt?
Vor allem eine Einweisung: Hausordnung und Besuchsregelung, einen Lageplan mit Ein- und Ausgängen, die Ansprechpartner für Tag, Nacht und Wochenende, Ihre Meldewege sowie die Hygienevorgaben. Dazu die Zutrittsmittel für die Bereiche, die wir abdecken sollen. Diese Punkte halten wir schriftlich fest, bevor eine Kraft zum ersten Mal im Haus steht, auch damit Vertretungen denselben Stand haben.
Dürfen Ihre Mitarbeiter Patientenzimmer und Behandlungsräume betreten?
Nur, wenn Ihr Personal sie dazu auffordert, oder bei unmittelbarer Gefahr. Im Regelfall arbeiten wir davor: im Flur, im Warte- und Eingangsbereich. Wird eine Kraft in einen Raum gerufen, sichert sie dort das Umfeld, solange Ihr Personal sie braucht, und zieht sich danach zurück; pflegerische oder medizinische Handlungen übernimmt sie nicht.
Sichern Sie ein ganzes Haus ab oder auch einzelne Bereiche?
Beides ist möglich: ein Dienst für einen einzelnen Bereich, in dem es regelmäßig eng wird — Notaufnahme, eine Station oder der Empfang —, oder ein Dienst für das gesamte Haus mit Pforte, Kontrollgängen und Unterstützung dort, wo sie selten, dann aber dringend gebraucht wird. Welche Bereiche wir abdecken und in welchen Zeiten, halten wir vor dem ersten Dienst schriftlich fest.
Stören Sicherheitskräfte nicht die vertrauensvolle Atmosphäre im Krankenhaus?
Im Gegenteil. Durch unser ziviles oder dezentes Auftreten nehmen Patienten uns als ordnende Hand wahr. Das steigert das allgemeine Sicherheitsempfinden und sorgt dafür, dass sich Patienten im Wartebereich weniger ausgeliefert fühlen.
Können Sie auch die Zugangskontrolle bei Infektionswellen oder besonderen Schutzmaßnahmen übernehmen?
Ja. Unsere Teams sind erfahren in der Durchsetzung von Besuchsregeln, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen. Wir kommunizieren diese Regeln klar und freundlich, um das Klinikpersonal von Diskussionen zu entlasten.
Arbeiten Sie auch mit dem hauseigenen Technischen Dienst zusammen?
Absolut. Unser hybrides Modell lässt sich nahtlos in bestehende Alarm- und Sicherheitssysteme der Klinik integrieren. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihrer IT und Haustechnik.
Bieten Sie diesen Service auch für kleinere Krankenhäuser oder ländliche Regionen an?
Wir betreuen sowohl große Kliniken in Berlin als auch regionale Krankenhäuser in der Region Aken. Wir passen die Teamgröße und das Konzept individuell an das Patientenaufkommen Ihrer Einrichtung an.
