Wie funktioniert Zutrittskontrolle im Krankenhaus, ohne dass das Haus zur Festung wird?
Zutrittskontrolle im Krankenhaus ist zuerst eine Ordnung aus Zonen, Wegen, Zeiten und Zuständigkeiten. Technik und Personal kommen danach. Ein Haus mit dieser Ordnung hält Halle, Ambulanzen und Cafeteria am Tag offen und lässt Besucher zu den Besuchszeiten auf die Stationen. Geschlossen sind nur die Bereiche, in denen ein Fremder Schaden anrichten oder etwas mitnehmen kann, und die Notaufnahme bleibt zu jeder Stunde erreichbar, weil die Versorgung im Notfall gesetzliche Pflicht ist. Wer ein Krankenhaus abschließt wie ein Bürogebäude, behandelt Angehörige als Eindringlinge und macht aus der Pforte eine Schranke. Sie ist ein Arbeitsplatz mit Erstkontakt.
Ein Zweijähriger im Kinderwagen, die Großmutter dahinter, und die Tür der Neonatologie bleibt zu. Die Pflegekraft an der Sprechstelle fragt nach dem Namen der Mutter, sieht in die Besucherliste und öffnet der Großmutter. Der Zweijährige wartet mit dem Vater draußen, weil die Besucherregelung der Station Kleinkinder nicht zu den Frühgeborenen lässt. Eine halbe Minute, keine Sicherheitskraft. Eine geschlossene Tür ist keine Festung, solange dahinter jemand entscheidet, und diese Ordnung begründet die Leitung gegenüber Betriebs- oder Personalrat und Träger.
Was die Häuser heute tun
Für das Krankenhaus Barometer 2025 des Deutschen Krankenhausinstituts haben von Mai bis Juli 2025 insgesamt 376 Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten geantwortet, auch zum Schutz ihrer Einrichtungen (Preview „Prävention zur Steigerung der Sicherheit im Krankenhaus“, Abb. 12). Gut die Hälfte hat Zutrittssteuerungsanlagen, an der Spitze steht die Videoüberwachung.
| Maßnahme zum Schutz der Einrichtung | Anteil der Krankenhäuser in Prozent |
|---|---|
| Videoüberwachung | 63 |
| Zutrittssteuerungsanlagen | 55 |
| Trennung von Bereichen mit und ohne Publikumsverkehr durch geschlossene Türen | 53 |
| Einbau von Sichtschutz | 51 |
| Automatischer Verschluss von Türen mit Zugang zu Medizintechnik | 36 |
| Einbruchhemmende Türen und Fenster | 18 |
Auf der Personalseite sieht es anders aus. Sicherheitspersonal setzt nur ein Drittel der Häuser ein, 12 Prozent der Häuser bis 229 Betten und drei Viertel der Häuser ab 600 Betten. Einen Panikknopf haben 28 Prozent, ein Deeskalationstraining für besonders betroffene Stationen 77 Prozent. Die Anlage ist also meist da. Keine Statistik fragt, was dahinter steht: wer durch welche Tür darf, wer die Liste pflegt, was nachts gilt.
Drei Zonen und die Frage, wer öffnet
Der Grundriss eines Krankenhauses lässt sich in drei Zonen lesen. Öffentlich sind Halle, Cafeteria und am Tag die Ambulanzen. Dort fragt niemand, warum jemand kommt. Halböffentlich sind die Stationen, zu den Besuchszeiten offen, außerhalb nur nach Anmeldung. Geschützt sind Neonatologie, Intensivstation, Kreißsaal, geschlossene Psychiatrie, Medikamentenlager, Technikzentrale und Kasse. Dort ist die Tür immer zu und öffnet sich nur für Personen auf einer Freigabeliste oder für die, die jemand von innen hereinlässt.
Was in Sicherheitskonzepten oft fehlt, ist die Zuständigkeit. Die Tür zur Neonatologie öffnet die Station, nicht die Pforte, weil nur die Station weiß, wer zu welchem Kind gehört. Die Freigabeliste für Beschäftigte pflegt die Personalabteilung mit dem Austrittsdatum, denn ein Transponder, der nach dem Ausscheiden weiterläuft, öffnet die Tür, bis jemand die Liste liest. Wer Zutrittskontrolle im Krankenhaus einführt, entscheidet zuerst diese Zuständigkeiten und lässt die Anlage danach einrichten.
Die Pforte am Tag
Ein Werkzeugkoffer und eine Firmenjacke öffnen in vielen Häusern jede Tür. Der Monteur, der an der Pforte vorbei Richtung Technikzentrale geht, ist meistens echt. Gerade deshalb braucht die Pforte für ihn eine Regel. Die technische Leitung trägt den Auftrag am Vortag in die Fremdfirmenliste ein, die Empfangskraft findet den Namen, gibt einen Besucherausweis aus, und ein Haustechniker holt ihn ab. Steht er nicht auf der Liste, wartet er in der Halle, bis die Technik ihn bestätigt.
Die Pforte ist am Tag zuerst Empfang, also Wegweisung, Anmeldung und Besucherausweise für die geschützten Zonen. Kommt eine Sicherheitskraft dazu, arbeitet sie neben der Empfangskraft oder übernimmt die Pforte ganz, wo das Haus keinen eigenen Empfang besetzt. Sie spricht Personen an, die ohne Ziel durch die Halle gehen, und nimmt der Empfangskraft die Situation ab, wenn jemand am Tresen laut wird. Was sie nicht tut, steht in derselben Objektdienstanweisung wie ihre Aufgaben: keine Ersteinschätzung, keine Auskunft über Patienten, keine Durchsuchung, keine Entscheidung, wer zu einem Patienten darf.
Die Pforte in der Nacht
Nachts kehrt sich die Ordnung um. Der Zentraleingang ist zu. Der Weg ins Haus führt über den Nachteingang mit Kamera und Sprechstelle und über die Notaufnahme, und die bleibt offen und besetzt, weil dort niemand vor einer Sprechstelle warten darf, der gerade nicht sprechen kann. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nennt die Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme als erste von zehn Maßnahmen ihres Mindeststandards für Notaufnahmen. Gemeint ist: Eingänge einsehbar, Türen vom Personal steuerbar, nachts auch die Liegendanfahrt und mindestens ein Zugang über das Haus.
Das Taxi wartet mit laufendem Motor, als kurz nach drei ein Mann mit Sporttasche an der Sprechstelle klingelt; seine Mutter sei vor zwei Stunden mit dem Rettungswagen gekommen. Die Sicherheitskraft fragt nach dem Namen, ruft die Intensivstation an, und die Nachtleitung sagt ja. Die Kraft öffnet, bringt ihn bis zum Aufzug, meldet der Station, dass er unterwegs ist, und trägt Uhrzeit und Ziel ins Nachtbuch ein. Sagt die Station nein, bleibt die Tür zu, und die Kraft nennt ihm die Besuchszeiten des Hauses.
Dazwischen geht die Kraft ihre Runde über die Nebeneingänge und die Wirtschaftsrampe, übers Parkdeck und an den Türen der geschützten Zonen vorbei. Kontrollgänge zu wechselnden Zeiten gehören zum Sicherheitsdienst für Kliniken und Krankenhäuser; dazu kommt, was die Objektdienstanweisung vorsieht – etwa die Begleitung der Pflegekraft, die um halb zwei allein zum Parkplatz geht. Eine Kamera ersetzt die Kraft nicht. Sie zeigt ihr, wer klingelt, bevor sie öffnet.
Was die Leitung rechtlich in der Hand hat
Das Hausrecht liegt beim Träger; die Pforte übt es aus, ein Sicherheitsdienst nur so weit, wie Vertrag und Objektdienstanweisung es sagen. Das Hausverbot bleibt bei der Leitung. Die Regeln für ein Hausverbot gelten in einem kommunalen Haus in Behördenform mit Anhörung und Begründung, weil es dort im Regelfall ein Verwaltungsakt ist.
Den Zutritt zu einer geschützten Zone darf die Pforte davon abhängig machen, dass jemand einen Ausweis zeigt; das folgt aus dem Hausrecht. Eine Pflicht, sich auszuweisen, besteht nur gegenüber einer dazu berechtigten Behörde (§ 1 Absatz 1 Satz 2 PAuswG); wer nicht will, bekommt eben keinen Besucherausweis. Einbehalten oder als Pfand hinterlegen lassen darf ihn die Pforte nicht, denn § 1 Absatz 1 Satz 3 PAuswG verbietet es, vom Inhaber zu verlangen, den Gewahrsam an seinem Personalausweis aufzugeben.
Eine Tasche darf die Pforte nur ansehen, wenn die Person sie selbst öffnet, als Zutrittsbedingung etwa an einer geschlossenen psychiatrischen Station, die bestimmte Gegenstände ausschließt. Durchsuchen gegen den Willen ist Sache der Polizei, zur Strafverfolgung nach §§ 102 ff. StPO, zur Gefahrenabwehr nach dem Polizei- und Ordnungsrecht des Landes. Die übrigen Befugnisse und Grenzen einer Sicherheitskraft gelten an der Pforte wie überall: keine hoheitlichen Rechte, Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB. Festhalten nach § 127 StPO nur, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht sofort feststeht.
Ob jemand im Haus liegt, sagt die Pforte nicht, es sei denn, der Patient hat bei der Aufnahme zugestimmt, dass sein Aufenthalt bestätigt wird. Schon die Tatsache der Behandlung gehört zum Patientengeheimnis nach § 203 StGB. Wer als mitwirkende Person unbefugt weitergibt, was er dabei erfahren hat, wird nach Absatz 4 ebenso bestraft wie der Arzt, und dazu kann eine Pfortenkraft mit Besucher- und Sperrliste gehören. Die Sicherheitskraft bekommt deshalb nur, was die Zutrittsregel braucht, also einen Namen auf der Liste, keinen Grund und keine Diagnose. Das Haus verpflichtet sie vor dem ersten Dienst schriftlich zur Verschwiegenheit; versäumt es das, trifft die Strafe nach § 203 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 StGB den Geheimnisträger selbst, sobald die Kraft etwas ausplaudert.
Eine junge Frau hat entbunden und bei der Aufnahme angegeben, dass ihr früherer Partner weder erfahren soll, dass sie hier ist, noch zu ihr darf. Der Vermerk steht in der Stationsakte, und in der Liste der Pforte steht nur ihr Name mit dem Zusatz „keine Auskunft, kein Besuch“, ohne Grund und ohne Foto. Als er am Empfang nach ihr fragt, bekommt er denselben Satz wie jeder, der nach einer Patientin ohne Freigabe fragt: Dazu könne die Pforte nichts sagen. Ein anderer Satz für ihn wäre selbst eine Auskunft, und danach meldet die Pforte der Station und der Sicherheitskraft, dass jemand nach ihr gefragt hat.
Die Kamera am Nachteingang braucht eine Rechtsgrundlage und ein Schild. Installiert hat sie ein Errichter, die Sicherheitskraft arbeitet damit. Bei privaten Trägern trägt sie das berechtigte Interesse nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO nach Abwägung. Für Behörden gilt dieser Buchstabe ausdrücklich nicht. Ein Haus in öffentlicher Hand stützt sich je nach Rechtsform auf die Aufgabenerfüllung nach Buchstabe e und sein Landesdatenschutzgesetz oder, als GmbH, in der Regel ebenfalls auf Buchstabe f. Das Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO mit Verantwortlichem, Zweck und dem Verweis auf die Datenschutzinformation hängt, bevor die erste Aufnahme läuft.
Zwei Pflichten setzen der Zutrittskontrolle im Krankenhaus den äußeren Rahmen. Die Versorgung im Notfall ist Pflicht, in Berlin für Krankenhäuser der Notfallversorgung nach § 27 Absatz 3 LKG, in Sachsen-Anhalt für Plankrankenhäuser nach § 10 Absatz 1 KHG LSA. Eine Zutrittsregel, die einen Notfall vor der Tür warten lässt, läuft ihr zuwider. Wer als zugelassenes Krankenhaus im Jahr 30.000 vollstationäre Fälle erreicht, betreibt nach Anhang 5 der BSI-Kritisverordnung eine kritische Anlage; das betrifft die IT-Sicherheit. Für den physischen Schutz gilt seit März 2026 das KRITIS-Dachgesetz. Es verpflichtet Betreiber zu Schutzmaßnahmen und zählt Zugangskontrollen zu den Maßnahmen, die dafür in Betracht kommen (§ 13 Absatz 1 und 3). Welche Häuser darunterfallen, legt eine Verordnung fest, die im September 2026 noch aussteht, und die 30.000 Fälle sind dafür nur eine Näherung.
Was Zutrittskontrolle nicht leistet
Die meisten Übergriffe gehen von Menschen aus, die regulär im Haus sind. Nach dem Krankenhaus Barometer 2025 nennen 77 Prozent der Häuser den Zustand des Patienten als Ursache für Übergriffe auf Beschäftigte, 65 Prozent eine spezielle Patientenklientel. Der Patient, der um vier Uhr nach der Pflegekraft schlägt, ist regulär aufgenommen, und die Tochter, die auf der Station schreit, steht auf der Besucherliste. Gegen beides hilft keine Zutrittssteuerungsanlage. Dagegen setzt der BGW-Mindeststandard auf Deeskalationstraining und einen Notruf, den jede Kraft auslösen kann, und die Sicherheitskraft gehört dann in den Wartebereich statt ans Tor. Die Gewaltprävention in der Notaufnahme setzt dort an.
Wir bauen keine Türen, wir besetzen sie – und wir raten davon ab, eine Pforte zu bestellen, wo das Problem auf der Station liegt. Eine Sicherheitskraft am Nachteingang macht den unbemerkten Weg ins Haus schwer; den Patienten, der auf der Station zuschlägt, erreicht sie von dort nicht. Zutrittskontrolle im Krankenhaus ist eine der Maßnahmen, die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz folgen.
Worauf die Leitung bei der Beauftragung achtet
Vor der Beauftragung gehört die Objektdienstanweisung für die Pforte aufs Papier, und die schreibt die Leitung mit, weil die Entscheidungen darin ihre sind:
- Öffnungszeiten je Eingang: wann der Zentraleingang schließt, welche Tür für den Rettungsdienst offen bleibt.
- Freigabelisten: wer sie führt (Personalabteilung, Technik, Station), wie oft sie abgeglichen werden.
- Eskalationsweg: wen die Kraft wann anruft (Station, Pflegedienstleitung im Hintergrunddienst, Polizei), mit Nummern, die nachts erreichbar sind.
- Übergabe an die Pflege: was die Kraft meldet, wenn sie jemanden zur Station bringt, und wo ihre Aufgabe endet.
- Dokumentation: Nachtbuch, Besucherliste, Vorfallmeldung, mit Format, Aufbewahrungs- und Löschfrist und der Frage, wer liest.
- Grenzen: die vier Ausschlüsse aus dem Abschnitt zur Pforte am Tag, wörtlich übernommen, damit Kraft und Pflege dieselbe Liste kennen, dazu keine Patientendaten über die Listen hinaus und eine Verschwiegenheitsverpflichtung vor dem ersten Dienst.
Die Qualifikation gehört daneben. Für Kontrollgänge in frei zugänglichen Bereichen, und das sind Halle und Gelände eines Krankenhauses, ist die Sachkundeprüfung ohnehin Pflicht (§ 34a Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 GewO); nur für den reinen Pfortendienst genügt dem Gesetz die Unterrichtung. Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Deeskalationsschulung und Erste Hilfe verlangt es nicht, deshalb muss die Leitung sie im Vertrag fordern. Nachweise, Meldewege und Vertragsklauseln gehören in die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes.
Welche der genannten Normen das eigene Haus nach seiner Rechtsform trifft, beantwortet die Rechtsabteilung des Trägers; die Pforte setzt um, was dort entschieden ist. Wir bringen die Fragen mit und lesen die Antworten aus Grundriss, Dienstplan und Nachtbuch.
Häufige Fragen
Darf die Pforte im Krankenhaus einen Ausweis verlangen?
Sie darf ihn für den Zutritt zu geschützten Bereichen zur Bedingung machen, das folgt aus dem Hausrecht des Trägers; wer sich nicht ausweisen will, bekommt keinen Zutritt. Einbehalten oder hinterlegen lassen darf die Pforte den Personalausweis nicht (§ 1 Absatz 1 Satz 3 PAuswG), kopieren nur mit Einwilligung und als erkennbare Kopie (§ 20 Absatz 2 PAuswG).
Darf der Sicherheitsdienst im Krankenhaus Taschen kontrollieren?
Nur als Sichtkontrolle, bei der die Person die Tasche selbst öffnet, und nur, wenn das Haus sie als Zutrittsbedingung festgelegt hat. Wer nicht öffnet, kommt nicht herein. Durchsuchen, festhalten oder abtasten darf die Kraft deswegen nicht.
Muss der Haupteingang eines Krankenhauses nachts abgeschlossen sein?
Eine Vorschrift mit einer Uhrzeit ist uns nicht bekannt. Die Pflicht dahinter ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Der BGW-Mindeststandard für Notaufnahmen setzt als Ziel, dass Unbefugte sich nicht unbemerkt Zugang verschaffen können, insbesondere nachts, und ersetzt die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich nicht. In der Praxis heißt das: Zentraleingang zu, Nachteingang mit Sprechstelle und Kamera, Notaufnahme offen und besetzt.
Darf die Pforte sagen, ob jemand im Krankenhaus liegt?
Nur, wenn der Patient dem bei der Aufnahme zugestimmt hat. Die Tatsache der Behandlung gehört zum Patientengeheimnis nach § 203 StGB. Die Antwort an der Pforte muss deshalb für alle gleich lauten, sonst zeigt schon die andere Antwort, dass die Patientin da ist.
Wie viele Sicherheitskräfte braucht eine Klinik an der Pforte?
Ohne Begehung lässt sich das nicht sagen; wer ohne Begehung eine Zahl nennt, rät. Es hängt an der Größe, der Zahl der Eingänge und daran, ob die Notaufnahme nachts eigene Präsenz braucht. Ein Einstieg über Nacht und Wochenende mit anschließender Auswertung des Nachtbuchs ist der Weg, den wir empfehlen.



