Zertifiziert nach DIN 77200 — Sicherheitsdienstleistungen DIN 77200 zertifiziertSicherheitsdienstleistungen
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 — Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001Qualitätsmanagement
030 857 66 048Anfragen & Beratung

Schutz in Pflege- und Seniorenheimen

Ein würdevolles Leben im Alter braucht einen verlässlichen Schutzrahmen. Wir sichern Ihre Einrichtung so ab, dass Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit der Bewohner erhalten bleiben und Ihr Pflegepersonal im Alltag spürbar entlastet wird.

Sensible Einsatzbereiche

Experten in Kliniken und Jugendhilfe

IHK-Sachkundeprüfung § 34a

Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Deeskalierender Ansatz

Kommunikation vor Konfrontation

24/7 Einsatzbereitschaft

Rund um die Uhr für Sie da

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Warum Sicherheit in der stationären Pflege eine Herzensangelegenheit ist

In der stationären Pflege entstehen besondere Anforderungen: Orientierungslosigkeit, Demenz, Sturzrisiken oder unvorhersehbare Situationen. Ein wirksames Sicherheitskonzept muss deshalb unterstützen, ohne die Selbstbestimmung der Bewohner einzuschränken.

  • Schutz von Bewohnern im Alltag
    Wir unterstützen dabei, Risiken wie Weglauftendenzen, Stürze oder Orientierungslosigkeit frühzeitig zu erkennen und sicher zu begleiten.
  • Entlastung des Pflegepersonals
    Durch die Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben entsteht mehr Raum für die eigentliche pflegerische und menschliche Betreuung.
  • Sicherheit für Mitarbeiter und Angehörige
    Ein geschütztes Umfeld stärkt das Vertrauen aller Beteiligten und sorgt für Ruhe im täglichen Ablauf.

Wir ergänzen bestehende Abläufe der Einrichtung dort, wo zusätzliche Sicherheit benötigt wird, ohne den Alltag zu verändern. Im Mittelpunkt steht ein respektvolles Sicherheitsverständnis, das Stabilität und Orientierung schafft.

Sitzwache im Pflegeheim: Anwesenheit in den Stunden, in denen niemand allein bleiben soll

Es gibt Nächte und Tage, an denen ein Bewohner nicht allein bleiben sollte: nach einem Sturz, nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus, bei starker nächtlicher Unruhe, bei akuter Desorientierung oder in einer Phase, in der die Weglauftendenz zunimmt. Für genau diese Stunden stellen wir eine Sitzwache — eine Kraft, die beim Bewohner bleibt, ihn im Blick behält und Ihre Pflegekräfte sofort ruft, wenn etwas auffällt. Das ist keine Dauerlösung, sondern eine Überbrückung für die Zeit, in der eine 1:1-Präsenz nötig ist.

Unsere Sitzwache hält durchgehenden Sichtkontakt, spricht ruhig und in normalem Ton mit dem Bewohner und meldet jede Veränderung unverzüglich an die diensthabende Pflegekraft. Steht der Bewohner auf, bleibt unsere Kraft an seiner Seite und ruft sofort die Pflege; Stützen, Führen und jede Form von Transferhilfe bleiben Aufgabe Ihres Pflegepersonals. Wie Pausen und Ablösung geregelt werden, stimmen wir vor dem Einsatz mit Ihrem Haus ab. Unsere Kraft bleibt ansprechbar für Angehörige, ohne Auskünfte zu geben, die ihr nicht zustehen — Auskünfte über den Zustand eines Bewohners kommen von Ihrem Haus, nicht von uns.

Wo die Aufgabe einer Pflegekraft beginnt, endet unsere. Wir übernehmen keine Grundpflege, keine Medikamentengabe, keine Lagerung, keine Mobilisation nach Plan und keine Einschätzung des Gesundheitszustands. Wir sind Anwesenheit und Beobachtung, nicht Pflege und nicht Behandlung. Die pflegerische Verantwortung für den Bewohner bleibt zu jeder Minute bei Ihrer Einrichtung — daran ändert unsere Anwesenheit nichts, und sie soll auch nichts daran ändern.

Ebenso klar ist die zweite Grenze: Eine Sitzwache ist keine freiheitsentziehende Maßnahme und wird bei uns auch nicht dazu gemacht. Wir halten niemanden fest, schließen niemanden ein und hindern niemanden daran, sein Zimmer oder das Haus zu verlassen — auch dann nicht, wenn eine Weglauftendenz bekannt ist. Alles, was in diese Richtung geht, also Bettgitter, Gurte oder verschlossene Türen, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne von § 1831 BGB und braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ob eine solche Maßnahme nötig ist, entscheiden die rechtliche Betreuung, die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und das Gericht — nicht wir.

Eingesetzt werden nur Kräfte mit bestandener IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, mit Deeskalationsschulung und mit erweitertem Führungszeugnis nach § 30a BZRG. Einsatzbereit sind wir rund um die Uhr. Was die Sitzwache beobachten soll, wen sie in welchem Fall verständigt und was ausdrücklich nicht zu ihren Aufgaben gehört, legen wir vor dem Einsatz gemeinsam mit Ihnen fest — auf Wunsch schriftlich.

Vier Säulen für Sicherheit in der stationären Pflege

Emblem von BROCKEN Sicherheit

Schutz und Orientierung für Bewohner
Unterstützung bei Demenz, Desorientierung und erhöhtem Bewegungsdrang.

Emblem von BROCKEN Sicherheit

Entlastung des Pflegepersonals
Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben im Hintergrund.

Emblem von BROCKEN Sicherheit

Schutz sensibler Lebensräume
Sicherstellung eines geschützten und stabilen Umfelds für Bewohner und Teams.

Emblem von BROCKEN Sicherheit

Kontinuierliche Überwachung der technischen Infrastruktur
Wir haben Bewohner und Technik im Blick, sind ansprechbar und melden Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen Pflegekraft.

Fragen und Antworten

Das ist eine berechtigte Sorge. Deshalb setzen wir in Pflegeheimen auf eine sehr dezente Kleidung (z. B. gepflegte Freizeitkleidung oder Poloshirts), die Professionalität ausstrahlt, aber keinen autoritären Eindruck erweckt. Wir werden oft eher als „Haus-Service“ oder „Concierge“ wahrgenommen.

Ja — als Anwesenheit und Beobachtung, nicht als Verschluss. Unsere Kraft bleibt beim Bewohner, spricht ruhig mit ihm und meldet Ihrer Pflege sofort, was auffällt. Steht er auf, bleibt sie an seiner Seite und ruft die Pflege; Stützen und Führen bleiben Aufgabe Ihres Personals. Was wir nicht tun: jemanden festhalten, einsperren oder daran hindern, sein Zimmer oder das Haus zu verlassen — auch dann nicht, wenn eine Weglauftendenz bekannt ist. Eine solche Maßnahme wäre freiheitsentziehend und braucht nach § 1831 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ob sie nötig ist, entscheiden die rechtliche Betreuung, die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und das Gericht — nicht wir.

Unser Team wird speziell im Umgang mit demenzbedingten Verhaltensweisen geschult. Wir wissen, dass Kommunikation hier oft über die Körpersprache und eine ruhige Stimme funktioniert. Geduld und Respekt sind unsere wichtigsten Werkzeuge.

Wir führen regelmäßige Kontrollgänge durch, um Fluchtwege freizuhalten und technische Mängel sofort zu melden. Im Ernstfall unterstützen wir die Evakuierung so, wie es Ihre Brandschutzordnung und die Objektdienstanweisung vorsehen.

Sehr gerne. Wir fungieren oft als erste Anlaufstelle im Eingangsbereich. Wir begrüßen Besucher, führen Besucherlisten und stellen sicher, dass die Hausordnung (z. B. Besuchszeiten) eingehalten wird, was besonders in Infektionsphasen wichtig ist.

Den Datenschutz klären wir vor dem Einsatz. Verantwortlich für die Verarbeitung sind Sie als Einrichtung: Ob und wie eine technische Lösung bei Ihnen zulässig ist, entscheiden Sie mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten – die technischen Angaben dafür liefern wir und stimmen jede Maßnahme im Vorfeld ab. In privaten Wohnbereichen setzen wir keine Kameras ein, sondern dort, wo nötig, Sensorik ohne Bild- und Tonaufzeichnung.