Schutz für Pädagogen & Betreuer
Sensible Einsatzbereiche
Experten in Kliniken und Jugendhilfe
IHK-Sachkundeprüfung § 34a
Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Deeskalierender Ansatz
Kommunikation vor Konfrontation
24/7 Einsatzbereitschaft
Rund um die Uhr für Sie da
Kostenlose Ersteinschätzung
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Warum der Schutz von Fachkräften heute wichtiger denn je ist
Sicherheit im sozialen und pädagogischen Arbeitsumfeld erfüllt eine unterstützende Funktion. Sie darf betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigen, sondern muss Fachkräfte in anspruchsvollen Situationen entlasten und ihnen im Arbeitsalltag den Rücken freihalten.
- Rückhalt für Menschen mit Verantwortung
Wir verstehen Sicherheit als Unterstützung für die pädagogische und soziale Arbeit. - Unterstützung in herausfordernden Situationen
Wir begleiten Fachkräfte bei Einsätzen und Gesprächen, die ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit sich bringen. - Mehr Sicherheit im Arbeitsalltag
Die Gewissheit, auf professionelle Unterstützung zurückgreifen zu können, stärkt das Sicherheitsgefühl und entlastet Teams spürbar. - Fokus auf die eigentliche Aufgabe
Während wir sicherheitsrelevante Situationen begleiten, können sich Fachkräfte auf ihre pädagogische, soziale oder therapeutische Arbeit konzentrieren.
Jede Einrichtung stellt unterschiedliche Anforderungen an den Schutz ihrer Mitarbeiter. Deshalb entwickeln wir individuelle Sicherheitslösungen, die die menschliche Präsenz mit Technik verbinden, damit auch die Zeiten abgedeckt sind, in denen niemand vor Ort steht.
Vier Säulen für mehr Handlungssicherheit
Begleitung in anspruchsvollen Situationen
Unterstützung bei Einsätzen und Gesprächen mit erhöhtem Konfliktpotenzial.
Schnelle Unterstützung im Bedarfsfall
Kurze Reaktionswege und erfahrenes Personal für herausfordernde Situationen.
Sensibilisierung und Wissensvermittlung
Praxisnahe Unterstützung für den professionellen Umgang mit Konflikten und Risiken.
Verlässlicher Rückhalt
Sicherheit und Unterstützung für Einrichtungen und Fachkräfte – rund um die Uhr.
Anlässe, bei denen eine Begleitung sinnvoll ist
Sinnvoll wird eine Begleitung dort, wo der Termin feststeht und der Anlass selbst die Belastung erzeugt: das Gespräch nach einem Vorfall, die Beendigung eines Betreuungsverhältnisses, die Übermittlung eines Hausverbots, eine Übergabe an eine andere Einrichtung, ein Hausbesuch bei einer Familie, aus der bereits Drohungen kamen.
Der zweite Anlass ist nicht der Termin, sondern die Person: eine Fachkraft, die konkret bedroht wurde, ein Dienst allein in den Abendstunden, ein Beratungsraum mit nur einem Ausgang.
Was vor dem Termin geklärt wird
Vor dem Termin stimmen wir mit Ihnen ab, worum es geht, wer teilnimmt, wie der Raum geschnitten ist und wohin Ihre Fachkraft geht, wenn sie das Gespräch verlässt. Dabei verabreden wir zweierlei: erstens ein Zeichen, mit dem Ihre Fachkraft das Gespräch abbricht oder uns hereinholt — damit im Ernstfall niemand überlegen muss, was gilt. Zweitens, ab wann wir von uns aus dazukommen und das Gespräch unterbrechen, etwa wenn jemand aufsteht oder den Abstand verkürzt. Wo wir körperlich einschreiten dürfen, richtet sich nach dem Gesetz, vor allem nach Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB); das ist keine Frage der Absprache.
Zivil oder erkennbar, im Raum oder davor
Im Regelfall treten wir zivil auf; in Wohngruppen, Beratungsräumen und bei Hausbesuchen ist das die Variante, die ein Gespräch am wenigsten vorbelastet. Wünschen Sie ein erkennbares Auftreten, sprechen Sie uns vor dem Termin an — wir sagen Ihnen dann, ob wir es stellen können.
Auch die Position legen wir vorher fest: im Raum, sichtbar, aber außerhalb der Gesprächsrunde, vor der Tür in Hörweite oder im Haus auf Abruf. Sitzt die Kraft im Raum, dann so, dass der Weg zur Tür für Ihre Fachkraft frei bleibt und sie dem Gegenüber den Ausgang nicht versperrt. Wer sich eingeschlossen fühlt, wird lauter.
Wer spricht — und was geschieht, wenn die Lage kippt
Das Gespräch führt Ihre Fachkraft. Wir beteiligen uns nicht am Inhalt und beantworten keine Fragen zur Sache, auch nicht, wenn wir angesprochen werden: Sobald zwei Seiten im Raum antworten, verschiebt sich das Gespräch vom Anliegen auf die Konfrontation.
Wir sprechen beim vereinbarten Zeichen und dann, wenn jemand aufsteht oder den Abstand verkürzt. Die erste Stufe ist nie der Griff, sondern die Unterbrechung: ansprechen, Abstand herstellen, beenden, hinausbegleiten. Kommt es doch zum Angriff, handeln wir im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, so kurz wie möglich. Freiheitsentziehende Maßnahmen führen wir nicht durch (§ 1631b BGB, § 1831 BGB), hoheitliche Befugnisse haben wir nicht.
Nach dem Termin
Wenn die Fachkraft es möchte, gehen wir den Termin direkt danach kurz durch: was offen blieb und was beim nächsten Mal anders laufen sollte — anderer Raum, früherer Zeitpunkt, zweite Kraft. Legen Sie Wert darauf, dass zu Folgeterminen dieselbe Kraft kommt, sagen Sie es uns bei der Abstimmung — wir versuchen, sie einzuplanen.
Ob die Begleitung mit dem Ende des Gesprächs aufhört oder Ihre Fachkraft noch bis zum Verlassen des Geländes begleitet wird, legen wir vorab gemeinsam fest.
Fragen und Antworten
Wie wirkt sich die Anwesenheit von Sicherheitskräften auf die Beziehung zu den Klienten aus?
Durch unser Prinzip „Präsenz ohne Dominanz“ und zivile Kleidung werden wir oft gar nicht als klassischer Sicherheitsdienst wahrgenommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Pädagoge und Klient bleibt gewahrt, während wir diskret im Hintergrund für Schutz sorgen.
Wie kurzfristig ist eine Begleitung möglich?
Planbare Termine stimmen wir vorab ab, damit die Kraft vorbereitet kommt und nicht erst vor Ort erfährt, worum es geht. Geht es um eine akute Lage, rufen Sie uns an — wir sagen Ihnen dann verbindlich, ob und ab wann wir eine Kraft stellen können.
Sprechen Sie ein Hausverbot aus oder setzen Sie es nur durch?
Das Hausrecht liegt bei Ihnen. Ausgesprochen wird das Hausverbot von Ihrer Leitung; wir sind bei der Übermittlung anwesend und begleiten die betroffene Person auf Ihre Weisung und in Ausübung Ihres Hausrechts zum Ausgang. Bleibt sie trotz Aufforderung, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und ziehen, wenn Sie es wünschen, die Polizei hinzu.
Sollen wir vorher ankündigen, dass jemand dabei ist?
Wir raten dazu. Eine angekündigte Begleitung wirkt sachlich, eine unangekündigte häufig wie eine Eskalation von Ihrer Seite. Ob und wie Sie ankündigen, entscheiden Sie; rechtliche Fragen zur Anwesenheit Dritter in einem Gespräch klärt Ihr Träger.
Können wir das während des Gesprächs noch ändern?
Ja. Dafür ist das verabredete Zeichen da: Ihre Fachkraft holt uns herein oder bittet uns hinaus, ohne das dem Gegenüber erklären zu müssen.
Können Ihre Mitarbeiter auch bei schwierigen Elterngesprächen dabei sein?
Ja. Wir bieten eine diskrete Begleitung für Gespräche an, bei denen ein hohes Konfliktpotenzial besteht. Eine deeskalationsgeschulte Kraft, die am Gespräch selbst nicht beteiligt ist, verändert die Dynamik. Ob sie im Raum sitzt, vor der Tür in Hörweite wartet oder im Haus auf Abruf ist, legen wir vorher mit Ihnen fest.
Was tun Ihre Mitarbeiter, wenn ein Betreuer angegriffen wird?
Wird eine Fachkraft angegriffen, gehen wir dazwischen, um den Angriff zu beenden und sie aus der Situation zu bringen — im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, verhältnismäßig und so kurz wie möglich. Den Vorfall dokumentieren wir anschließend nachvollziehbar.
Bieten Sie diesen Schutz auch für mobile Dienste (z.B. aufsuchende Sozialarbeit) an?
Absolut. Wir begleiten Ihre Mitarbeiter auch außerhalb der Einrichtung, beispielsweise in sozialen Brennpunkten oder bei unübersichtlichen Außeneinsätzen. Was wir dabei übernehmen, stimmen wir vor jedem Einsatz mit Ihnen ab; wo die rechtliche Grenze verläuft, steht ohnehin fest.
Wie wird die Dokumentation der Vorfälle gehandhabt?
Jeder Einsatz und jede Intervention wird digital und minutengenau protokolliert. Diese Berichte stellen wir der Einrichtungsleitung zur Verfügung, was besonders für die Unfallversicherung und rechtliche Nachspiele von großer Bedeutung ist.
