Schutz kritischer Anlagen
Objekt- und Werkschutz für Anlagen der Wasser-, Ver- und Entsorgung und des Gesundheitswesens.
Sensible Einsatzbereiche
Experten in Kliniken und Jugendhilfe
IHK-Sachkundeprüfung § 34a
Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Deeskalierender Ansatz
Kommunikation vor Konfrontation
24/7 Einsatzbereitschaft
Rund um die Uhr für Sie da
Bewachung für Kliniken, Wasserwerke und Entsorgungsbetriebe
Ein Klinikum, ein Wasserwerk, eine Kläranlage: Anlagen, die weiterlaufen müssen — auch nachts, auch am Feiertag, auch wenn etwas passiert. Wir übernehmen daran den personellen Teil des Objektschutzes: Pforte, Zutrittskontrolle, Streifendienst, Alarmverfolgung.
Warum ein Deeskalationsdienst
Wir kommen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe. Das prägt, wie wir arbeiten: Unsere Kräfte stehen dort, wo Publikumsverkehr ist — an der Notaufnahme, am Empfang, im Foyer.
Sie sind für Deeskalation geschult, weil ein angespannter Angehöriger um drei Uhr nachts kein Sicherheitsproblem im klassischen Sinn ist, sondern eine Situation, die man reden kann, bevor sie eskaliert. Für Anlagen mit Publikumsverkehr ist das der Unterschied zwischen einem Wachdienst und einem, der zur Einrichtung passt.
Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 17. März 2026 gilt das KRITIS-Dachgesetz. Es verlangt von Betreibern kritischer Anlagen erstmals bundesweit einheitlich auch physische Schutzmaßnahmen — genannt sind unter anderem bauliche und technische Sicherung, Zugangskontrollen, Umgebungsüberwachung und ein Sicherheitsmanagement für das eingesetzte Personal.
Die behördliche Aufsicht und mögliche Bußgelder greifen ab 2027.
Wer wofür zuständig ist
Adressat der gesetzlichen Pflichten sind Sie als Betreiber. Wir sind Auftragnehmer für den bewachungsseitigen Teil Ihrer Maßnahmen — nicht für die Erfüllung Ihrer Registrierungs-, Nachweis- oder Meldepflichten.
Wir prüfen nicht, wir zertifizieren nicht, und wir sagen Ihnen nicht, ob Ihre Anlage unter das Gesetz fällt. Das entscheiden Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Was wir tun: das Personal stellen und unsere Leistung so dokumentieren, dass Sie sie in Ihre Unterlagen übernehmen können.
Was wir übernehmen
- Pforten- und Empfangsdienst, auf Wunsch rund um die Uhr
- Zutritts- und Zufahrtskontrolle
- Besucher- und Fremdfirmenbegleitung
- Streifendienst nach festgelegten Wegen, mit Nachweis je Kontrollpunkt
- Alarmverfolgung und Interventionsdienst
- Schließdienst und Öffnung
Wie wir anfangen
Objektbegehung
Wir gehen die Anlage mit Ihrem Sicherheitsverantwortlichen ab: Zufahrten, Zugänge, Zaunlinie, kritische Bereiche, vorhandene Technik, Zeiten, Meldewege.
Bewachungskonzept
Leistungsverzeichnis und Objektdienstanweisung: wer wann welchen Rundgang geht, was kontrolliert wird, was gemeldet wird und an wen — abgestimmt auf Ihre Vorgaben.
Einweisung
Benannte Kräfte, Objekteinweisung vor dem ersten Dienst, festgelegte Vertretung bei Ausfall.
Betrieb
Regelmäßige Rücksprache und Anpassung der Dienstanweisung, wenn sich etwas ändert.
Woran Sie uns messen können
- Bewacherregister-ID 20846
- Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, erteilt am 29.08.2024 durch die Stadt Aken (Elbe)
- HRB 33427, Amtsgericht Stendal
- Jede eingesetzte Kraft: IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Deeskalationsschulung
- Zertifiziert nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001
Wenn der Betrieb nicht anhalten kann
Weil die Anlage nicht abgeschaltet werden kann, dreht sich die Reihenfolge um: Die Sicherheitsroutine richtet sich nach Ihrem Betriebsablauf, nicht umgekehrt. Rundgänge legen wir so, dass sie Schichtwechsel, Anlieferungen und Wartungsfenster nicht kreuzen. Es gibt Bereiche, die wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe betreten, und Bereiche, die wir gar nicht betreten.
In die Anlagentechnik greifen wir nicht ein. Wir schalten nichts, quittieren keine Störmeldung und öffnen keine Armatur. Auf einer laufenden Anlage richtet ein gut gemeinter Handgriff mehr Schaden an als die Störung, die ihn ausgelöst hat.
Fremdfirmen und Wartungspersonal am Tor
An einem normalen Werktag stehen Instandhalter, Labore, Bauunternehmen, Entsorger und Prüfsachverständige am Tor — Menschen, die auf das Gelände müssen und die im Betrieb niemand persönlich kennt. Hier entsteht das Risiko, das kein Zaun abfängt.
Wir arbeiten am Tor gegen eine Freigabeliste, die Sie pflegen: angemeldeter Auftrag, Ansprechpartner im Haus, Identität am Lichtbildausweis. Wir geben Besucherausweise und Schlüssel aus, halten Ankunft und Abgang fest, begleiten in die Bereiche, die Sie als begleitungspflichtig festgelegt haben, und melden Ihnen, wenn abends jemand nicht abgemeldet ist. Wer auf die Liste kommt, entscheiden Sie. Wir handeln am Tor in Ihrem Hausrecht: Ohne bestätigte Freigabe lassen wir niemanden auf das Gelände.
Zaunlinie und abgesetzte Bauwerke
Wasser- und Entsorgungsbetriebe haben selten nur einen Standort. Hochbehälter, Pumpwerke, Schieberhäuser und Regenüberlaufbecken liegen verstreut, sind unbesetzt und fallen niemandem auf, solange nichts passiert. Solche Punkte lassen sich als feste Anfahrten in den Revierdienst aufnehmen; welche Uhrzeiten sinnvoll sind und was dort zu prüfen ist, legen wir mit Ihnen fest.
Melden statt eingreifen
Nachts ist unsere Kraft oft der erste Mensch an einer Störung. Was dann geschieht, legen Sie fest: welche Stelle die Erstmeldung bekommt, wie lange wir auf Rückmeldung warten, wen wir als Nächstes anrufen, wenn niemand abnimmt, und wann sofort Polizei oder Feuerwehr gerufen wird. Diese Kette steht in der Objektdienstanweisung, damit um drei Uhr nachts niemand abwägen muss.
Bis Ihre Rufbereitschaft eintrifft, sichern wir die Stelle, halten die Zufahrt frei und weisen Einsatzkräfte ein. Meldefristen gegenüber Behörden treffen Sie als Betreiber; welche für Ihre Anlage gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Was wir dazu beitragen, ist der genaue Zeitpunkt der Feststellung und ein nüchterner Erstbefund.
Was am Ende in Ihren Unterlagen liegt
Wir dokumentieren nicht für uns. Festgehalten wird, welcher Kontrollpunkt wann begangen wurde, wer wann mit welchem Auftrag auf dem Gelände war, welche Schlüssel ausgegeben und zurückgegeben wurden, und welches Vorkommnis wann bemerkt und wie darauf reagiert wurde. Format, Übergabeweg und Aufbewahrungsdauer stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Fragen und Antworten
Ersetzt Ihr Dienst die Rufbereitschaft unseres Betriebspersonals?
Nein. Wir stellen fest und melden, Ihre Rufbereitschaft entscheidet und setzt instand. Wo eine Kraft ohnehin auf dem Gelände ist, verkürzt sich die Zeit bis zur ersten belastbaren Meldung — nicht die Zeit bis zur Behebung.
Was passiert, wenn eine Fremdfirma ohne Anmeldung vor dem Tor steht?
Ohne bestätigte Freigabe Ihrer benannten Stelle lassen wir niemanden auf das Gelände. Nachts und am Wochenende hängt das an der Erreichbarkeit. Deshalb halten wir vorab fest, wer in diesen Zeiten angerufen werden darf und wer entscheiden kann.
Wer weist Ihre Kräfte in unsere Anlage ein?
Die betrieblichen Regeln kennt nur der Betreiber, also kommt diese Unterweisung von Ihnen: Arbeitsschutz, Hygiene, Verhalten in den Prozessbereichen. Wir sorgen dafür, dass auch die kurzfristig einspringende Vertretung sie bekommt, bevor sie den ersten Dienst antritt.
Wir haben eine Zutrittskontrollanlage. Brauchen wir dann noch Personal am Tor?
Die Anlage entscheidet nicht, was mit jemandem geschieht, der keine Berechtigung hat, und sie prüft nicht, ob der Fahrer im Transporter der angemeldete Monteur ist. Kommen überwiegend Ihre eigenen Leute, reicht die Technik oft. Stehen täglich Externe an der Schranke, braucht es jemanden, der die Ausnahme entscheidet und festhält.
Ändert sich etwas, wenn unsere Anlage später als kritische Anlage eingestuft wird?
Am Bewachungsvertrag zunächst nichts. Ändern können sich Ihre Anforderungen an Dokumentation, Meldewege und Personalprüfung. Sagen Sie uns früh Bescheid: Eine Dienstanweisung lässt sich schnell anpassen — ob wir Kräfte mit einer gesonderten behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen können, sagen wir Ihnen vorab und ehrlich.
Sprechen wir darüber
Sagen Sie uns, um welche Anlage es geht und was Sie brauchen. Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen dafür sind.
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