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Kriminalstatistik 2025: Sicherheitslage in Berlin und Sachsen-Anhalt

Was sagt die Kriminalstatistik 2025 über die Sicherheitslage in Berlin und Sachsen-Anhalt?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 (PKS) zählt für Berlin 502.743 und für Sachsen-Anhalt 172.776 Straftaten, in beiden Ländern gut sechs Prozent weniger als 2024. Für eine Einrichtung sagt dieser Rückgang wenig: Die Statistik zählt Anzeigen, nicht Taten, und Pflegeheime, Kliniken oder Wohngruppen kommen darin nur als Sammelposten vor. Wer aus ihr etwas ableiten will, liest nicht die Gesamtzahl, sondern vier Kennzahlen – Häufigkeitszahl, Aufklärungsquote, Tatörtlichkeit und Opfertabellen – und legt daneben das eigene Vorfallregister. Berlin und Sachsen-Anhalt haben ihre Zahlen im März 2026 vorgestellt, das Bundeskriminalamt (BKA) seine am 20. April 2026.

Dienstag, 9:15 Uhr, Leitungsrunde eines Trägers mit drei Pflegeheimen und einer Jugendwohngruppe. Die Geschäftsführerin hat die Pressemitteilung zur Kriminalstatistik ausgedruckt, ein Bereichsleiter den Vorfall vom Wochenende: ein Angehöriger, der die Nachtwache im Flur angeschrien und gegen die Tür getreten hat. Das eine Papier sagt „Rückgang“, das andere sagt „zum dritten Mal“. Beide haben recht, und genau das ist das Problem mit dieser Statistik.

Was die PKS zählt – und was sie nicht sieht

Die PKS ist eine Ausgangsstatistik: Ein Fall wird erfasst, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abschließt und die Akte abgibt, unabhängig davon, ob je ein Urteil folgt. Was niemand anzeigt, existiert in ihr nicht. Das BKA schreibt es selbst: Erfasst wird das Hellfeld, und ein verändertes Anzeigeverhalten verschiebt die Grenze zum Dunkelfeld, ohne dass sich die Kriminalität geändert haben muss.

Wie groß das Dunkelfeld ist, misst das BKA mit der Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD 2024). Danach wurden nur etwa 40 Prozent der Raubdelikte angezeigt, von den Bedrohungen außerhalb des Internets 17 Prozent, von den Bedrohungen im Netz 2,5 Prozent.

Für Einrichtungen kommt ein zweiter Filter dazu. Der Stoß eines Bewohners gegen die Pflegehelferin beim Toilettengang um 15:40 Uhr wird nicht angezeigt; der Schlag des Zwölfjährigen in der Inobhutnahme meist auch nicht, weil ein Kind unter 14 nicht bestraft wird – die PKS würde ihn trotzdem zählen; die Drohung eines Vaters am Telefon der Jugendhilfe landet im Gesprächsprotokoll.

Eine Statistik, die Anzeigen zählt, sieht diese Häuser systematisch zu ruhig. Wir halten es für einen Fehler, die PKS als Beleg zu lesen, dass im eigenen Haus nichts passiert – und ebenso, aus einer Landeszahl eine Bedrohung fürs eigene Haus zu machen.

Vier Kennzahlen, die eine Einrichtungsleitung lesen sollte

Häufigkeitszahl: Berlin doppelt so hoch wie der Bund

Die Häufigkeitszahl rechnet die Fälle auf 100.000 Einwohner um und macht Regionen vergleichbar. 2025 lag sie bundesweit bei 6.591, in Sachsen-Anhalt bei 8.090, in Berlin bei 13.642. Berlin liegt doppelt so hoch wie der Bund; das gilt bei Großstädten als Regel: Pendler, Besucher und auswärtige Tatverdächtige zählen in den Fällen mit, in der Einwohnerzahl aber nicht. Zugleich war es der zweitniedrigste Berliner Wert der letzten zehn Jahre; nur 2021 lag er darunter.

Aufklärungsquote: je Delikt lesen, nicht als Gesamtwert

2025 klärte Berlin 44,9 Prozent aller Fälle auf, Sachsen-Anhalt 57,4 Prozent, dort der höchste Wert seit 2012. Aussagekräftig ist die Quote je Delikt. Körperverletzungen wurden in Berlin zu 79,2 Prozent aufgeklärt – typisch für Delikte, bei denen sich Opfer und Tatverdächtiger meist kennen. Beim Diebstahl waren es 21,1 Prozent, beim Wohnungseinbruch 7,9, beim Kellereinbruch 3,8. Der Übergriff des Angehörigen, dessen Name im Besucherbuch steht, wird fast immer aufgeklärt; der aufgebrochene Spind im Personalraum fast nie.

Tatörtlichkeit: Pflege und Klinik sind ein Sammelposten

Zu jedem Fall erfasst die PKS den Ort. Für die Gewaltkriminalität 2025 – 212.335 Fälle bundesweit – weist das BKA aus: 28,9 Prozent auf Straßen, Wegen und Plätzen, 22,7 Prozent in Wohnungen, 3,5 Prozent im Bildungswesen (7.477 Fälle). Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime erscheinen nur als Teil der Kategorie „Sonstige soziale und caritative Einrichtung“: 4.080 Fälle, 1,9 Prozent. Das ist die ganze Sichtbarkeit von Pflege, Psychiatrie und Jugendhilfe in der bundesweiten Gewaltstatistik – ein Sammelposten, kleiner als die Gaststätten (2,9 Prozent).

Opfertabellen: wer im Gesundheitswesen als Opfer zählt

Das BKA weist zur Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem die Kategorie „Im Gesundheitswesen“ aus, ein Betreuungsverhältnis ohne gemeinsamen Haushalt. 2025 zählte sie bundesweit 11.388 Opfer, darunter 4.204 in Senioren- und Pflegeheimen und 2.983 in Krankenhäusern. 7.649 davon waren Opfer einer Körperverletzung, 1.774 einer Bedrohung. Die Tabelle unterscheidet nicht, wer wen verletzt hat: Die Pflegekraft, die ein Bewohner schlägt, steht darin genauso wie der Bewohner, den eine Pflegekraft schlägt. Neben den Befragungszahlen unter Gewalt in Pflegeheimen ist das eine kleine Zahl.

Für Schulen weist die PKS Opfer nach Beruf aus: 4.129 Lehrkräfte wurden 2025 Opfer einer Straftat, die mit ihrem Beruf zusammenhing, 1.808 davon einer Körperverletzung; bei Schülern zählt dieselbe Tabelle 32.505 Opfer. Und für das private Bewachungsgewerbe stehen dort 9.535 Opfer, 5.322 mit Körperverletzung. Wer eine Sicherheitskraft an die Pforte stellt, verlagert einen Teil des Risikos auf sie. Das gehört in die Entscheidung hinein – ebenso, was die Kraft dort rechtlich darf und was nicht: Was darf ein Sicherheitsdienst?

Die drei Ebenen nebeneinander, alle Werte aus der PKS 2025:

Kriminalstatistik 2025 Bund Berlin Sachsen-Anhalt
Straftaten insgesamt 5.508.559 502.743 172.776
Veränderung zu 2024 -5,6 % -6,7 % -6,2 %
Fälle je 100.000 Einwohner 6.591* 13.642 8.090
Aufklärungsquote 57,9 % 44,9 % 57,4 %
Gefährliche und schwere Körperverletzung 155.002 13.382 4.915
Bedrohung 205.977 16.975 8.818
Messerangriffe 29.243 3.599 876

* Häufigkeitszahl Bund: 6.591 nach der Langzeittabelle im PKS-Bericht des BKA (5.508.559 Fälle je 83.577.140 Einwohner); die Kurzübersicht desselben Berichts nennt 6.506.

Kriminalstatistik Berlin 2025: Rückgang in der Summe, Zuwachs bei Drohung und Einbruch

Der Rückgang um 36.306 Fälle kommt laut Kurzbericht der Polizei Berlin vor allem aus Delikten, die mit Einrichtungen nichts zu tun haben: Aufenthaltsrecht, Warenkreditbetrug, Fahrraddiebstahl. Die Körperverletzungen gingen nur um 1,6 Prozent auf 49.830 zurück. Bedrohungen stiegen um 5,1 Prozent auf 16.975, der Wohnraumeinbruch um 24,5 Prozent auf 10.618 Fälle. Als eigenen Tatort weist der Kurzbericht nur Flüchtlingsunterkünfte aus (1.613 Straftaten); für Pflegeheime, Kliniken oder Schulen gibt es diese Zeile nicht.

Messerangriffe: 3.599 Fälle, 5,5 Prozent mehr. Die Polizei Berlin führt den Anstieg vor allem auf die seit 2025 verpflichtende Erfassung der Waffenverwendung zurück; zugenommen haben Bedrohungen mit Messer, 2025 waren das 49,4 Prozent aller Berliner Messerangriffe. 37,0 Prozent der Opfer kannten den Tatverdächtigen vorher, mehr als jedes dritte; das Messer kommt dann nicht von der Straße herein.

Der Hausmeister eines Berliner Wohnungsunternehmens meldet am Montag um halb acht den vierten Kellereinbruch in sechs Wochen, immer Aufgang 3. Die Mieter fragen nach einem Wachdienst. Die Statistik hilft hier zweimal: Von 100 angezeigten Kellereinbrüchen endet in Berlin bei knapp vier die Ermittlung mit einem Tatverdächtigen, und Kellereinbrüche gingen 2025 stadtweit um 18,2 Prozent zurück – es läuft also etwas an diesem Aufgang. Das spricht für Schließanlage, Licht und Kontrollgänge zu wechselnden Zeiten. Für vier Kellereinbrüche in sechs Wochen wäre eine Dauerpräsenz zu viel; wie Kontrollgänge geplant werden, steht unter Objektschutz.

Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt 2025: weniger Fälle, mehr Bedrohungen

Von der Bilanz des Innenministeriums bleiben für Pflege, Jugendhilfe und Klinik drei Zeilen: Bedrohungen stiegen um 7,5 Prozent auf 8.818, davon 1.429 im Internet. Körperverletzungen blieben mit 20.426 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres. Und die Angriffe auf Rettungskräfte, 87 Fälle, neun mehr als im Vorjahr, sind die einzige Zeile, in der ein Beruf am Patienten überhaupt vorkommt. Was die PKS als Gewaltkriminalität zusammenfasst – im Kern Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung, Tötungs- und schwere Sexualdelikte; die einfache Körperverletzung zählt nicht dazu –, lag bei 6.444 Fällen.

An einem Freitag kurz vor Mitternacht findet die Betreuerin im Nachtdienst einer Wohngruppe in einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt auf dem Diensthandy die Nachricht des Ex-Freundes einer Jugendlichen: Er wisse, wo sie schlafe. Sie ruft die Rufbereitschaft ihres Trägers an, nicht die Polizei. Wird die Nachricht angezeigt, ist sie eine von 1.429 Online-Bedrohungen in der Landesstatistik 2025. Wird sie nicht angezeigt – nach SKiD bei 39 von 40 Online-Drohungen der Fall –, steht sie nirgends außer in der Übergabe am nächsten Morgen.

Was daraus für das eigene Haus folgt

Nicht jede Zahl rechtfertigt einen Sicherheitsdienst. Eine Häufigkeitszahl von 13.642 ist kein Argument für eine Pforte, ein Rückgang um 6,7 Prozent keins dagegen. Wer die Landesstatistik zur Begründung einer Bewachung heranzieht, wird von Kämmerei oder Aufsichtsrat zu Recht gefragt, was das mit Haus 2 in der Nachtschicht zu tun hat. Die Antwort kann nur aus dem eigenen Haus kommen.

Das eigene Vorfallregister ist die Statistik, die zählt. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen; Absatz 3 Nummer 6 nennt ausdrücklich psychische Belastungen bei der Arbeit, und Übergriffe durch Bewohner, Patienten oder Angehörige gehören dort hinein. Die Beurteilung ist nur so gut wie die Daten darunter. Ein Register, das zwölf Monate geführt wurde, schlägt jede Landesstatistik, wenn es je Vorfall festhält:

  • Datum, Uhrzeit und Ort im Haus – Zimmer, Flur, Empfang, Parkplatz;
  • wer beteiligt war, als Rolle, nicht als Name: Bewohner, Angehöriger, Fremder, Kollege;
  • was unmittelbar davor geschah – Medikamentengabe, Besuchsende, Wartezeit;
  • Art des Übergriffs und Folge: Verbandbuch, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige;
  • ob angezeigt wurde, und wenn nicht, warum.

Nach einem Jahr zeigt ein solches Register Muster, die keine PKS zeigen kann – etwa dass die Drohungen freitags nach 22 Uhr kommen oder dass der Empfang zwischen 16 und 18 Uhr das Problem ist und nicht die Nacht. Erst daran lässt sich entscheiden, ob Schulung, Umbau, Dienstplan oder eine externe Kraft die Antwort ist – und für welche Stunden. Wie eine Beauftragung sauber läuft, steht unter Sicherheitsdienst beauftragen. Ob ein Vorfall aus dem Register auch an die Heimaufsicht zu melden ist, klärt die eigene Rechtsabteilung; wir erklären, was das Gesetz verlangt, nicht, was es für ein einzelnes Haus bedeutet.

Die PKS bleibt das umfassendste amtliche Lagebild, und sie kann eines: zeigen, welche Deliktsfelder über Jahre wachsen. Die Gewaltkriminalität sank 2025 bundesweit zum ersten Mal seit 2021, um 2,3 Prozent, und liegt trotzdem 17,3 Prozent über dem Wert von 2019; die gefährliche und schwere Körperverletzung liegt 16,5 Prozent darüber. Bedrohungen nahmen 2025 in beiden Ländern zu; in Sachsen-Anhalt wandern sie zunehmend ins Netz. Wer sein Register daneben legt, sieht, ob das eigene Haus dem Trend folgt oder ihm widerspricht.

In der Pflegedirektion einer Klinik liegt am Mittwochvormittag das Register der Notaufnahme auf dem Tisch: 14 Bedrohungen in drei Monaten, zwei davon angezeigt. Die Landesstatistik würde zwei zählen.

Das Gespräch mit der Geschäftsführung beginnt mit 14.

Was in einer Notaufnahme dagegen hilft, steht unter Gewalt in der Notaufnahme; wer erst sortieren will, was im eigenen Haus anliegt, kann dafür den kostenfreien Sicherheitscheck nutzen.

Häufige Fragen

Wie viele Straftaten gab es 2025 in Berlin und Sachsen-Anhalt?

Die Polizei Berlin erfasste im Jahr 2025 insgesamt 502.743 Straftaten, 36.306 weniger als 2024 (-6,7 Prozent). Sachsen-Anhalt registrierte 172.776 Straftaten, 11.407 weniger (-6,2 Prozent). Bundesweit waren es laut PKS 2025 des Bundeskriminalamts 5.508.559 Fälle, ein Rückgang um 5,6 Prozent. In Berlin stammt der Rückgang vor allem aus ausländerrechtlichen Verstößen, Warenkreditbetrug und Fahrraddiebstahl; die Gewaltkriminalität sank bundesweit nur um 2,3 Prozent.

Was bedeutet die Häufigkeitszahl in der Kriminalstatistik?

Die Häufigkeitszahl gibt die registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner an und macht Regionen unterschiedlicher Größe vergleichbar. Nach der PKS 2025 lag sie bundesweit bei 6.591, in Sachsen-Anhalt bei 8.090 und in Berlin bei 13.642. Großstädte liegen regelmäßig höher: Wer zum Arbeiten, Einkaufen oder Feiern nach Berlin fährt und dort Opfer oder Täter wird, zählt in den Fällen, aber nicht in den 3,7 Millionen Einwohnern.

Erfasst die Kriminalstatistik Gewalt in Pflegeheimen und Krankenhäusern?

Nur am Rand. In der bundesweiten Gewaltkriminalität 2025 sind Krankenhäuser und Pflegeheime Teil der Sammelkategorie „Sonstige soziale und caritative Einrichtung“ mit 4.080 Fällen (1,9 Prozent). Die Opfertabellen des BKA weisen für die Beziehung „Im Gesundheitswesen“ 11.388 Opfer aus, davon 4.204 in Senioren- und Pflegeheimen und 2.983 in Krankenhäusern. Die Landesberichte von Berlin und Sachsen-Anhalt enthalten diese Aufschlüsselung nicht.

Gibt es die Kriminalstatistik 2025 auch für einzelne Landkreise und Bezirke?

Für Sachsen-Anhalt ja: Das Landeskriminalamt veröffentlicht mit der Grundtabelle 01 die Zahlen je Landkreis und kreisfreie Stadt. Für Anhalt-Bitterfeld, in dem Aken (Elbe) liegt, sind das 11.540 Straftaten, darunter 1.409 Körperverletzungen und 722 Bedrohungen, bei einer Aufklärungsquote von 61,7 Prozent. Der Berliner Kurzbericht 2025 enthält keine Bezirkszahlen; kleinräumige Werte veröffentlicht die Polizei Berlin seit 2017 gesondert im Kriminalitätsatlas.

Muss eine Einrichtung Übergriffe selbst dokumentieren?

Der Arbeitsschutz verlangt es mittelbar: § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdung durch Übergriffe zu beurteilen, und ohne Aufzeichnung der Vorfälle geht das nicht. Verletzungen gehören ins Verbandbuch; führt ein Übergriff zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, ist er als Arbeitsunfall der Unfallversicherung anzuzeigen (§ 193 SGB VII). Ein Vorfallregister mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten und Anzeigeentscheidung ist die Grundlage für die Beurteilung und für jede Unfallanzeige.

Rechtfertigt die Kriminalstatistik einen Sicherheitsdienst?

Für sich allein nein. Die PKS beschreibt ein Land oder einen Landkreis, nicht ein Haus, und sie zählt nur Angezeigtes. Ein Sicherheitsdienst lässt sich gegenüber Träger, Aufsicht oder Kämmerei nur mit dem eigenen Vorfallregister begründen: welche Übergriffe, wie oft, zu welchen Zeiten, an welchen Orten. Die Landesstatistik liefert den Trend, nicht die Entscheidung.

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