Wie verbreitet sind Übergriffe in Notaufnahmen — und was muss eine Klinik dagegen tun?
Die Zentrale Notaufnahme ist der Ort, an dem Gewalt gegen Klinikpersonal am häufigsten auftritt: 95 Prozent der befragten Krankenhäuser registrierten dort 2024 körperliche Übergriffe — 43 Prozent häufig, 52 Prozent gelegentlich. Gewaltschutz ist dabei keine freiwillige Leistung, sondern Arbeitsschutzpflicht: § 5 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die nach Absatz 3 Nummer 6 ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit einschließt. Was vor dem Vorfall ansetzt, wirkt am stärksten: einsehbarer Wartebereich, ein zweiter Weg hinter dem Anmeldetresen, eine geübte Alarmierungskette, Deeskalationstraining und Information über die Wartezeit.
Die Datenlage: was belegt ist und was nicht
Drei Arten von Zahlen kursieren, und sie messen Verschiedenes. Wer sie verwechselt, argumentiert vor dem Träger angreifbar.
Einrichtungsbezogene Erhebungen fragen Krankenhäuser, was im Haus vorkommt. Nach dem Krankenhaus Barometer 2025 ist die Zahl der körperlichen Übergriffe in fünf Jahren nach Auskunft von zwei Dritteln der Häuser gestiegen — 24 Prozent deutlich, 42 Prozent mäßig, nur ein Prozent meldet einen Rückgang. Im Durchschnitt der Häuser traf es bei 51 Prozent der körperlichen Übergriffe den Pflegedienst. Auf bettenführenden Stationen melden 93 Prozent der Häuser ebenfalls Übergriffe — die Notaufnahme unterscheidet sich vor allem in der Häufigkeit.
Beschäftigtenbefragungen liefern weit höhere Werte. Unter 349 Beschäftigten deutscher Notaufnahmen berichteten in zwölf Monaten 97 Prozent von verbaler und 87 Prozent von körperlicher Gewalt durch Patientinnen und Patienten (Schablon et al., 2022). Einordnung, die dazugehört: eine Teilnehmerbefragung, keine repräsentative Stichprobe — wer betroffen ist, nimmt eher teil. Die Größenordnung ist belastbar, die exakte Prozentzahl nicht.
Die Unfallstatistik zeigt die Lücke dazwischen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) registrierte 2018 bis 2022 in allen von ihr versicherten Branchen insgesamt 26.516 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Schreck- und Gewaltvorfälle — rund 5.300 pro Jahr oder 7,5 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz. Auf Kliniken entfielen davon 14 Prozent. Meldepflichtig wird ein Unfall erst ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit; die meisten Übergriffe tauchen hier nie auf. Die BGW geht selbst von einer Dunkelziffer aus.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Jahr |
|---|---|---|
| Kliniken mit körperlichen Übergriffen in der Notaufnahme | 95 % | DKI, Krankenhaus Barometer 2025 (Daten 2024) |
| Kliniken mit Anstieg über fünf Jahre | 66 % | DKI, Krankenhaus Barometer 2025 |
| Beschäftigte mit körperlicher Gewalt durch Patienten | 87 % (n = 349) | Schablon et al., 2022 |
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Gewaltvorfälle | rund 5.300 pro Jahr | BGW, Unfalldaten 2018–2022, alle BGW-Branchen |
| Kliniken mit Strafanzeige nach einem Übergriff | 43 % | DKI, Krankenhaus Barometer 2025 |
Die Pflichtenseite: Gewaltschutz ist zuerst Arbeitsschutz
Viele Häuser behandeln Gewaltschutz als Sicherheitsthema. Rechtlich ist er zuerst Arbeitsschutz — das verschiebt die Zuständigkeit von der Technik zur Geschäftsführung.
- § 5 ArbSchG: Gefährdungen der Arbeit sind zu beurteilen; Absatz 3 Nummer 6 nennt psychische Belastungen ausdrücklich. Aggression gehört damit in die Gefährdungsbeurteilung der Notaufnahme, nicht in eine separate Sicherheitsakte.
- § 6 und § 3 ArbSchG: Ergebnis und Maßnahmen sind zu dokumentieren, die Wirksamkeit ist zu prüfen. Der Alarmknopf von 2019, den nie jemand ausgelöst hat, erfüllt das nicht.
- § 618 BGB: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Leben und Gesundheit der Beschäftigten.
- DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) und DGUV Information 207-025 (Ausgabe November 2018) konkretisieren das für Kliniken.
- SGB VII: Jeder Gewaltvorfall bei versicherter Tätigkeit, der eine körperliche oder seelische Verletzung verursacht, ist ein Arbeitsunfall.
Der auffälligste Befund des Krankenhaus Barometers 2025: Nur etwa zwei Drittel der Krankenhäuser haben eine Gefährdungsbeurteilung, die Gewaltprävention einschließt. Bei rund einem Drittel fehlt sie — bei einem Thema, das in fast jedem Haus vorkommt. Wie die Vorschriften auf Ihr Haus anzuwenden sind, klärt Ihre Rechts- oder Arbeitsschutzabteilung.
Was baulich und organisatorisch wirkt
Die BGW hat im Oktober 2024 einen Mindeststandard für die Gewaltprävention in Notaufnahmen veröffentlicht. Er umfasst zehn Punkte: Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme, sichere Empfangs- und Anmeldebereiche, einen sicheren Rückzugsort, Deeskalationstrainings, Notfallplan und Unterweisung, geeignete Kleidung und Schmuck, Absprachen mit der Polizei, eine erreichbare Notrufmöglichkeit, ein Nachsorgekonzept sowie die Erfassung und Auswertung von Übergriffen. Diese Maßnahmen ersetzen die Gefährdungsbeurteilung nicht, sie setzen sie voraus. Drei werden regelmäßig unterschätzt.
Sichtachsen und Rückzugsweg
Ein zentral gelegenes Dienstzimmer, von dem aus große Teile der Notaufnahme einsehbar sind, ist der günstigste Baustein — er kostet Grundriss, nicht Personal. Ebenso wichtig: Beschäftigte an Anmeldung und Behandlungszimmer müssen ihren Arbeitsplatz schnell verlassen können. Darüber entscheidet die Möblierung mit. Wer zwischen Tresen und Wand steht, hat keinen Rückzugsweg, auch wenn der Grundriss einen zweiten Ausgang zeigt.
Alarmierung, die im Ernstfall trägt
Eine Alarmierungskette braucht drei Dinge: ein vereinbartes Codewort, einen festgelegten Weg (wer alarmiert wen, wann geht der Ruf direkt an die Polizei) und einen sichtbar ausgehängten Notfallplan. Die Auslösung muss am Körper sein — Notruftaste am tragbaren Telefon, Personen-Notsignal-Anlage, Taschenalarm. Ein fester Knopf hinter dem Tresen hilft dem nicht, der im Behandlungsraum steht.
Wartezeitkommunikation — der häufigste beeinflussbare Auslöser
41 Prozent der Krankenhäuser nennen zu lange Wartezeiten als Ursache für Übergriffe; bei Häusern ab 600 Betten sind es 56 Prozent (DKI 2025). Häufiger genannt werden nur der Zustand der Patienten (77 Prozent), allgemeiner Respektverlust (71 Prozent) und spezielle Patientenklientel (65 Prozent) — Ursachen, die eine Klinik kaum steuern kann. Die Wartezeit kann sie steuern, zumindest deren Kommunikation.
Ein Detail gegen die Intuition: In der Interviewstudie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (2023) wurde die Anzeige der voraussichtlichen Wartezeit in Minuten als eher ungeeignet bewertet — sie erzeugt eine Erwartung, und wird die enttäuscht, steigt das Aggressionsrisiko. Besser bewertet wurden ein Ampelsystem zur aktuellen Auslastung und die persönliche Zwischeninformation. Der Grundsatz: den Grund erklären, keine Uhrzeit versprechen.
Was dem Personal hilft
77 Prozent der Krankenhäuser führen Deeskalationstraining für besonders betroffene Stationen durch, 47 Prozent für Beschäftigte aller Stationen (DKI 2025). Deeskalation ist kein Kursnachweis, sondern eine Fähigkeit, die ohne Auffrischung und Fallbesprechung zerfällt — ohne Auffrischung und Fallbesprechung zerfällt sie. Ebenso wichtig sind die Schritte nach einem Vorfall:
- Erfassen. Jeder Vorfall wird gemeldet, auch der ohne Verletzung. Ohne Meldedaten gibt es keine belastbare Gefährdungsbeurteilung — und keine Argumentation gegenüber dem Träger.
- Nachbesprechen. Die Folgen sind messbar: 21 Prozent der Krankenhäuser berichten von häufiger merklicher psychischer Belastung der Beschäftigten, in 32 Prozent begaben sich Betroffene gelegentlich in therapeutische Behandlung, in 16 Prozent kam es gelegentlich zu Kündigungen (DKI 2025).
- Anzeigenpraxis vorab klären. 43 Prozent der Krankenhäuser stellten 2024 Strafanzeige, 65 Prozent sprachen Hausverbote aus. Legen Sie fest, ab welcher Schwelle das Haus die Anzeige unterstützt. Ob angezeigt wird, sollte am Willen der betroffenen Person hängen — die Rückendeckung des Hauses nicht.
Was ein Sicherheitsdienst leistet — und wo er endet
Nur etwa ein Drittel der Krankenhäuser setzt Sicherheitspersonal ein — 12 Prozent der kleinen Häuser gegenüber drei Vierteln der Häuser ab 600 Betten (DKI 2025).
Was eine Bewachungskraft dort tut: Präsenz im Eingangs-, Anmelde- und Wartebereich, frühe Ansprache auffälliger Personen, Begleitung während des Aufenthalts, Reaktion auf Alarm, Durchsetzung des Hausrechts im Auftrag der Klinik und schriftliche Dokumentation. Vergleichbares gilt für den Objekt- und Werkschutz auf dem Klinikgelände, den Stationsschutz in der Psychiatrie und den Schutz von Pflege- und Seniorenheimen.
Die Grenzen gehören in jedes Leistungsverzeichnis: Eine Sicherheitskraft nimmt keine medizinische Einschätzung vor und greift nicht in die Ersteinschätzung ein. Sie hat keine hoheitlichen Befugnisse — sie handelt aus abgeleitetem Hausrecht, nach Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB), nach rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) und im Rahmen von § 127 StPO. Sie bekommt keinen Zugriff auf Patientendaten. Und sie ersetzt weder Personalbesetzung noch die Deeskalationskompetenz des Fachpersonals: Die BGW formuliert ausdrücklich, dass ein reiner Türsteher ohne Sozialkompetenz nicht infrage kommt.
Für die Ausschreibung heißt das: Qualifikation vor Präsenzstunde. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG und Deeskalationsschulung sind die Mindestmerkmale einer Kraft, die in eine Notaufnahme gehört. Sachkundeprüfung und erweitertes Führungszeugnis weist BROCKEN Sicherheit & Dienstleistung für jede eingesetzte Kraft nach; hinzu kommen Erste-Hilfe- und Deeskalationsschulungen. Das Unternehmen ist nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 zertifiziert und im Bewacherregister unter der ID 20846 geführt. Messen Sie die Wirkung über Sicherheitsempfinden der Belegschaft sowie Zahl und Schwere der Vorfälle vor und nach der Einführung — sonst lässt sie sich im Budgetgespräch nicht belegen.
Zur Kostenseite gehört eine unbequeme Zahl: 78 Prozent der Häuser mit Sicherheitspersonal berichten von zum Teil deutlich gestiegenen Kosten, und bei 97 Prozent dieser Häuser gab es 2024 keine gesonderte Refinanzierung über die reguläre Fallpauschalenfinanzierung hinaus (DKI 2025). Preistreiber sind Qualifikation, Einsatzdauer, Nacht- und Feiertagszuschläge sowie Tarifbindung. Präsenz nur nachts und am Wochenende ist deshalb oft realistischer als eine durchgehende Besetzung der Notaufnahme rund um die Uhr. Einen Einstieg bietet ein kostenloser Sicherheitscheck, Details die Seite zum Sicherheitsdienst für Notaufnahmen.
§ 115 StGB: wen der besondere Schutz erfasst — und wen nicht
Seit dem 3. April 2021 nennt § 115 Absatz 3 StGB ausdrücklich Hilfeleistende „einer Notaufnahme“. Wer sie durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert, wird nach § 113 StGB bestraft (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe); wer sie tätlich angreift, nach § 114 StGB (drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe).
Der entscheidende Halbsatz steht am Anfang der Norm: Sie greift „bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“, und Behinderung oder Angriff müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hilfeleistung stehen. Ein Angriff auf eine Pflegekraft während der Notfallversorgung ist erfasst. Eine Beleidigung an der Anmeldung ohne Notfallbezug, ein Übergriff auf einer Normalstation oder ein Vorfall gegenüber Verwaltungs- und Reinigungspersonal fallen in aller Regel nicht darunter — dort greifen Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB). Den Einzelfall bewertet ohnehin die Staatsanwaltschaft, nicht die Klinik.
Die Lücke ist politisch bekannt: Das Bundesjustizministerium legte am 30. Dezember 2025 einen Referentenentwurf vor, der mit einem neuen § 116 StGB Heilberufe unabhängig vom Einsatzort einbeziehen soll. Stand 7. September 2026 ist das ein Referentenentwurf, kein geltendes Recht — ein Kabinettbeschluss ist angekündigt, das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Planen Sie Ihr Schutzkonzept nach der heutigen Rechtslage.
Häufige Fragen
Ist Gewaltschutz in der Notaufnahme Pflicht oder freiwillig?
Pflicht. § 5 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung aller mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen (Absatz 3 Nummer 6). Ergebnisse und Maßnahmen sind nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren, die Wirksamkeit nach § 3 ArbSchG zu prüfen.
Wie häufig sind Übergriffe in Notaufnahmen wirklich?
Nach dem Krankenhaus Barometer 2025 des Deutschen Krankenhausinstituts (376 zugelassene Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten, Befragung Mai bis Juli 2025) registrierten 95 Prozent der Häuser 2024 körperliche Übergriffe in der Notaufnahme — 43 Prozent häufig, 52 Prozent gelegentlich. Beschäftigtenbefragungen liefern höhere Werte: Unter 349 Beschäftigten deutscher Notaufnahmen berichteten 87 Prozent von körperlicher Gewalt durch Patienten (Schablon et al. 2022) — Selbstauskunft, nicht repräsentativ hochrechenbar.
Fällt jeder Übergriff auf eine Pflegekraft unter § 115 StGB?
Nein. Die Norm greift, wenn der Vorfall im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung „bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ steht — dafür sind Beschäftigte einer Notaufnahme seit April 2021 ausdrücklich benannt. Vorfälle ohne diesen Bezug, etwa auf einer Normalstation, werden über die allgemeinen Tatbestände verfolgt. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 30. Dezember 2025 sieht eine Ausweitung vor, ist im September 2026 aber nicht in Kraft.
Bringt ein Sicherheitsdienst in der Notaufnahme etwas?
Die BGW bezeichnet den Einsatz eines Sicherheitsdienstes als eine Maßnahme unter weiteren: Er ersetzt kein aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitetes Präventionskonzept und muss mit Deeskalations- und Aggressionsmanagement zusammenwirken. Wirkung hat er dann, wenn Anwesenheitszeiten, Einsatzort, Aufgaben und Handlungsspielraum zur Notaufnahme passen. Entscheidend ist die Sozialkompetenz der Kräfte, nicht ihre Statur.
Wer zahlt den Sicherheitsdienst im Krankenhaus?
Das Haus selbst. Nach dem Krankenhaus Barometer 2025 gab es 2024 bei 97 Prozent der Krankenhäuser mit Sicherheitspersonal keine gesonderte Refinanzierung dieser Kosten über die reguläre Fallpauschalenfinanzierung hinaus; 78 Prozent dieser Häuser berichten von zum Teil deutlich gestiegenen Kosten. Das spricht für bedarfsorientierte Modelle statt pauschaler Rund-um-die-Uhr-Präsenz.
Ist ein Übergriff auf Klinikpersonal ein Arbeitsunfall?
Ja. Jeder Gewaltvorfall bei versicherter Tätigkeit, der eine körperliche oder seelische Verletzung verursacht, ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall nach SGB VII. Ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist er dem Unfallversicherungsträger zu melden.



