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Wachschutz an Schulen: Was ein Sicherheitsdienst am Schultor darf

Was darf ein Wachschutz an Schulen, und wofür bleibt die Schule zuständig?

Ein Wachschutz an Schulen kontrolliert den Zugang, spricht Schulfremde an, geht auf Erwachsene zu, die am Tor laut werden, und empfängt bei einer Bedrohungslage die Polizei. Die Aufsicht über die Kinder, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und das Hausverbot bleiben bei Schulleitung und Lehrkräften. Öffnet ein Kind seine Tasche nicht freiwillig, darf sie nur die Polizei durchsuchen. Gegen Gewalt unter Schülerinnen und Schülern, im Klassenraum, auf dem Hof oder im Chat, richtet eine Kraft am Tor wenig aus. Nach dem Berliner Konflikt- und Gewaltbarometer 2026 ist diese Gewalt weit verbreitet.

Wo die Gewalt an Berliner Schulen passiert

Das Barometer liefert erstmals repräsentative Zahlen zu Gewalt an öffentlichen Berliner Schulen. Befragt hat das Institut für Demoskopie Allensbach mit den Universitäten Bielefeld und Wuppertal über 14.000 Schülerinnen und Schüler und über 2.500 Lehrkräfte und pädagogisch Mitarbeitende, im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Zusammenfassung vom Juni 2026 handelt von Gewalt unter Schülern. In Klassenstufe 9 ist in diesem oder dem letzten Schuljahr jeder Vierte von Mitschülern geschlagen, getreten oder geboxt worden (25 Prozent).

Seit dem Schuljahr 2024/25 melden Berliner Schulen Gewalt und Bedrohung wieder verbindlich; im ersten Durchgang beteiligten sich rund 82 Prozent der öffentlichen Schulen. Nach einer Mitteilung der Senatsverwaltung vom November 2025 betrafen 53,6 Prozent der Meldungen körperliche Gewalt und 4,3 Prozent Übergriffe auf Schulpersonal. Die Gesamtzahl der Meldungen fehlt in der Mitteilung.

Die Befragung zeigt auch, dass Unsicherheit und Bewaffnung zusammenhängen. Von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 9 und 12, die sich an ihrer Schule sicher fühlen, haben 4 Prozent in diesem oder dem letzten Schuljahr ein Messer mitgenommen. Von denen, die sich weniger oder gar nicht sicher fühlen, waren es 7 Prozent.

Auch dazu, was hilft, liefert die Studie Zahlen. An Schulen, deren Personal Gewalt unter Schülern als weniger großes oder gar kein Problem beschreibt, gibt es häufiger klare Regeln als an Schulen mit sehr großem Problem, 46 gegenüber 29 Prozent. Lehrkräfte, die einschreiten, haben dort häufiger die volle Rückendeckung der Schulleitung. Einschreiten lässt sich lernen, zum Beispiel über Deeskalation im pädagogischen Alltag.

Die Rangelei in der Hofecke, das Abziehen auf der Toilette, die Drohung im Klassenchat: Davon erfahren Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter, die Kraft am Tor bekommt wenig davon mit. Wer für seine Schule einen Wachschutz bestellt, damit sich die Schüler seltener schlagen, gibt das Geld an der falschen Stelle aus.

Was die Kraft am Schultor tut

Neukölln zeigt, wie ein Wachschutz an Schulen in Berlin aussieht. Nach einer Senatsantwort vom Mai 2023 (Drucksache 19/15528) standen damals an 13 Schulen des Bezirks Sicherheitskräfte, und der Grund war bei allen derselbe: „eine kontrollierte Einlasskontrolle zum Schutz vor Schulfremden“. Ausgewählt wurde die Firma in einer europaweiten Ausschreibung, bezahlt wurde sie aus dem Haushaltsposten des Bezirks für Dienstleistungen.

Die Arbeit am Tor ballt sich in der Viertelstunde vor dem ersten Klingeln, in den großen Pausen und zum Schulschluss. Die Kraft spricht an, wer nicht zur Schule gehört, und lässt Besucher ohne Termin warten, bis das Sekretariat Bescheid gibt. Ehemalige Schüler, die in der Pause auf den Hof wollen, bleiben draußen, wenn die Schulleitung das festgelegt hat. Ohne Wachschutz erledigt eine Lehrkraft diese Kontrolle oft nebenher, zusätzlich zu ihrer Aufsicht.

Ein Vater wartet nach der sechsten Stunde am Tor einer Integrierten Sekundarschule. Sein Sohn hat ihm erzählt, ein Junge aus der Parallelklasse habe ihn in der Pause gegen die Heizung gestoßen, und als dieser Junge aus dem Gebäude kommt, geht der Vater auf ihn zu. Die Kraft stellt sich so, dass sie zwischen den beiden steht, spricht den Vater an und nicht das Kind und bittet ihn, zwei Schritte zurückzutreten. Zur Pause sagt sie nichts, die hat sie nicht gesehen. Sie ruft die Klassenleitung ans Tor, bleibt, bis die Lehrerin da ist, und hält Uhrzeit und Ablauf im Vorfallbericht fest. Was in der Pause passiert ist, klärt die Schule mit beiden Familien.

Streiten zwei Elternteile am Tor, wer das Kind mitnimmt, entscheidet das die Schule nach ihren Unterlagen. Die Kraft ruft dort an und wartet mit den Beteiligten am Tor.

Aufsicht, Maßnahmen und Hausverbot bleiben bei der Schule

Aufgabe Wer sie übernimmt
Einlass, Besucher und Schulfremde am Tor Wachschutz, nach seiner Objekt­dienst­anweisung
Aufsicht über die Schüler, auch in den Pausen Lehrkräfte und Mitarbeitende der Schule
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Schule, nach dem Schulgesetz
Hausverbot Schulleitung, an öffentlichen Schulen als Verwaltungsakt; am Tor setzt es der Wachschutz um
Durchsuchung von Taschen gegen den Willen Polizei
Krisenteam und Notfallplan Schulleitung; der Wachschutz empfängt und weist die Polizei ein

Die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler gehört nicht zum Auftrag eines Wachschutzes. Die Berliner Ausführungsvorschriften zur Aufsicht, nach einer Bekanntmachung vom März 2026 bis zu einer Neufassung weiter anzuwenden, legen sie in die Hände der Lehrkräfte und der Mitarbeitenden der Schule, über deren Einsatz die Schulleitung entscheidet. Sie gilt auch in den Pausen, ohne aufsichtsfreie Bereiche auf dem Hof, und in der Regel eine Viertelstunde vor und nach dem Unterricht. Andere geeignete Personen können damit beauftragt werden, die aufsichtspflichtige Lehrkraft bleibt aber für Auswahl, Instruktion und Kontrolle verantwortlich. Möglich wäre es also, eine Sicherheitskraft damit zu beauftragen. Sinnvoll ist es nicht, weil Aufsicht verlangt, die Kinder zu kennen und pädagogisch einzugreifen.

Der Senat beschreibt in seiner Antwort vom Mai 2026 (Drucksache 19/25910) eine klare Trennung zwischen pädagogischen Maßnahmen der Schule nach §§ 62 und 63 des Berliner Schulgesetzes und strafrechtlichen Schritten über Polizei und Strafanzeige. Die Kraft verhängt keine Maßnahme, weil sie keine hoheitlichen Rechte hat. Ihre Befugnisse als Sicherheitsdienst sind die Rechte, die jedem zustehen, und das Hausrecht, das ihr der Vertrag zur Ausübung überlässt. Sie meldet der Schulleitung, was sie selbst gesehen hat; bei akuter Gefahr wählt sie den Notruf.

Das Hausverbot spricht die Schulleitung aus, weil sie das Hausrecht ausübt. Das Berliner Schulgesetz regelt das in § 69 Absatz 1 Nummer 2, das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt in § 26 Absatz 6, dort ausdrücklich im Auftrag des Schulträgers. An einer öffentlichen Schule ist das Hausverbot in der Regel ein Verwaltungsakt, also eine behördliche Entscheidung, gegen die sich die betroffene Person rechtlich wehren kann, wie bei jedem Hausverbot durch eine Behörde. An einer Schule in freier Trägerschaft ist es ein zivilrechtliches Hausverbot im Namen des Trägers. Der Wachschutz lässt die Person nicht herein und sagt der Schulleitung Bescheid, wenn sie es trotzdem versucht.

Ein Junge aus der 9b habe ein Messer im Rucksack, sagt eine Schülerin kurz vor Ende der großen Pause zur Kraft am Tor. Die Kraft geht nicht über den Hof zu ihm, greift nicht nach dem Rucksack und fragt ihn nicht aus. Sie ruft die Schulleitung an, gibt mit Uhrzeit weiter, was die Schülerin gesagt hat, ohne eigene Vermutung, und bleibt am Tor. Die Schulleitung entscheidet, ob sie die Polizei holt.

Zeigt jemand das Messer oder droht damit, wählt die Kraft selbst den Notruf, und bei einem Angriff darf sie wie jeder andere Nothilfe leisten (§ 32 StGB), mit dem mildesten Mittel, das ihn beendet. Geht der Angriff von einem Kind aus, ist das Notwehrrecht nach herrschender Auffassung eingeschränkt: erst ausweichen oder abschirmen, Gegenwehr nur als letztes Mittel.

Bei Amokalarm und Bedrohungslage

Wie eine Berliner Schule bei einer Bedrohungslage vorgeht, legt das Krisenteam fest, das jede Schulleitung nach § 74a SchulG einrichten muss. Grundlage sind die Notfallpläne für Berliner Schulen, seit Mai 2024 in dritter Auflage, nach Senatsangaben vom November 2024 mit 28 Plänen. Einen Sitz im Krisenteam braucht der Wachschutz nicht, wohl aber eine feste Ansprechperson dort, die ihn im Ernstfall erreicht. Beratungen über einzelne Schüler gehören nicht an einen externen Dienstleister. Wo die Kraft bei Alarm steht, gehört ins Sicherheitskonzept der Schule und von dort in die Objektdienstanweisung.

Um 9:52 Uhr geht der Amokalarm los. Die Kraft am Haupteingang lässt von da an niemanden mehr herein außer Polizei und Rettungsdienst und geht nicht ins Gebäude, auch nicht, um nachzusehen. Mit Schlüsselbund und Gebäudeplan wartet sie am vereinbarten Punkt auf den ersten Streifenwagen. Den Beamten sagt sie, welche Eingänge offen sind, wo nach ihrer Kenntnis der Alarm ausgelöst wurde und wo das Krisenteam sitzt. Dann übergibt sie Schlüssel und Plan und folgt den Anweisungen der Polizei. Eltern am Tor bittet sie, draußen zu bleiben, bis die Polizei einen Treffpunkt nennt.

Vor dem Schultor

Das Hausrecht der Schule endet am Zaun. Den Schulweg rechnen die Berliner Ausführungsvorschriften zur Aufsicht den Erziehungsberechtigten zu, und für Sicherheit und Ordnung auf Gehweg und Haltestelle sind Polizei und Ordnungsamt zuständig. Die Kraft geht deshalb nicht auf Streife durch die Nachbarstraße und schickt niemanden von der Bushaltestelle weg. Sie meldet der Schule, wenn sich nach Schulschluss regelmäßig dieselbe Gruppe vor dem Tor sammelt. Wird draußen jemand angegriffen, ruft sie die Polizei und darf helfen wie jeder Passant.

Wer beauftragt und was in die Objektdienstanweisung gehört

Den Wachschutz einer Schule beauftragt und bezahlt der Schulträger: in Berlin bei den meisten allgemeinbildenden Schulen der Bezirk, anderswo Gemeinde, Stadt oder Landkreis, an Schulen in freier Trägerschaft der Träger selbst. Den Bedarf meldet in der Regel die Schulleitung beim Träger an. Kollegium und Elternvertretung bezieht sie am besten früh ein. Den Auftrag vergibt der Träger nach Vergaberecht, bei größerem Umfang per Ausschreibung. Was die Kraft tut und was sie lässt, steht in der Objektdienstanweisung. Für eine Schule gehören diese Punkte hinein:

  • Zeiten und Zugänge: welches Tor wann offen ist und wo die Kraft in den großen Pausen steht.
  • Ansprechpersonen mit Rufnummer: Schulleitung, Sekretariat und die Person im Krisenteam.
  • Besucher: wo sie sich anmelden und was auf die Besucherliste kommt, nach den Regeln zum Datenschutz im Sicherheitsdienst.
  • Grenzen: keine Aufsicht, keine Durchsuchung, keine Entscheidung über die Abholung eines Kindes, kein Festhalten von Schülern, außer um einen Angriff abzuwehren oder ein Kind kurz vor akuter Gefahr zurückzuhalten, etwa an der Fahrbahn.
  • Bedrohungslage: Treffpunkt für die Polizei, Schlüssel und Gebäudeplan, abgestimmt auf den Notfallplan.

Einlassregeln für Eltern sieht die Rechtsstelle des Schulträgers durch, bevor sie in die Objektdienstanweisung kommen, weil sie Schulrecht und Datenschutz zugleich berühren.

Von den Tätigkeiten, für die § 34a Absatz 1a GewO die Sachkundeprüfung verlangt, kommt an einer Schule im Alltag nur eine in Betracht: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Für den reinen Einlassdienst, den ein Wachschutz an Schulen meist leistet, genügt dem Gesetz die Unterrichtung, ein Lehrgang von mindestens 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer. Für unseren Sicherheitsdienst für Schulen und Bildungseinrichtungen setzen wir trotzdem nur Kräfte mit bestandener Sachkundeprüfung ein, jede mit erweitertem Führungszeugnis; dazu kommen Schulungen in Deeskalation. Wer ausschreibt, kann das zur Bedingung machen, ebenso feste Kräfte mit benannter Vertretung, damit Kinder und Kollegium morgens dieselben Gesichter sehen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Wachschutz an einer Schule?

Der Schulträger, nicht die Schule, in Berlin bei den meisten Schulen also der Bezirk aus seinem Haushalt, der Globalsumme vom Land. Für die 13 Neuköllner Schulen mit Wachschutz gab es 2023 keine gesonderten Landesmittel. Den Bedarf meldet in der Regel die Schulleitung beim Träger an.

Darf der Wachschutz Schultaschen kontrollieren?

Nicht gegen den Willen der Schülerin oder des Schülers; durchsuchen darf dann nur die Polizei, zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr. Schulpflichtige Kinder kann die Schule nicht einfach wie Besucher vor dem Tor stehen lassen, weil sie ihre Tasche nicht öffnen. Ein Ausschluss vom Unterricht ist eine Ordnungsmaßnahme nach dem Schulgesetz. Bei einem Verdacht auf ein Messer ruft die Kraft die Schulleitung, bei akuter Gefahr die Polizei.

Darf ein Sicherheitsdienst Schüler festhalten?

Nur in den Grenzen, die für jeden gelten. Die Kraft darf einen Angriff abwehren (§ 32 StGB) und ein Kind kurz vor akuter Gefahr zurückhalten, etwa an der Fahrbahn (§ 34 StGB). Festnehmen darf sie nur auf frischer Tat, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist (§ 127 StPO). Kinder unter 14 sind nicht strafmündig, eine Festnahme nach § 127 StPO scheidet bei ihnen nach überwiegender Ansicht aus. Bei älteren Schülern, deren Namen die Schule kennt, ist die Identität geklärt und eine Flucht selten zu befürchten; die Kraft ruft deshalb die Schulleitung und, wenn nötig, die Polizei.

Ersetzt ein Wachschutz die Pausenaufsicht?

Nein. Die Aufsicht bleibt bei den Lehrkräften und Mitarbeitenden der Schule. Die Kraft übernimmt am Eingang die Besucherkontrolle, die sonst eine Lehrkraft nebenher erledigt; den Eingangsbereich deckt der Aufsichtsplan weiter ab, auch dafür, wer das Gelände verlassen darf.

Was macht der Wachschutz bei einem Amokalarm?

Er handelt nach dem Notfallplan der Schule und seiner Objektdienstanweisung: niemanden mehr hereinlassen außer Polizei und Rettungsdienst, die Polizei am vereinbarten Punkt empfangen und einweisen, Schlüssel und Gebäudeplan übergeben. Die Kraft bleibt draußen und folgt den Anweisungen der Polizei.

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