Zertifiziert nach DIN 77200 — Sicherheitsdienstleistungen DIN 77200 zertifiziertSicherheitsdienstleistungen
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 — Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001Qualitätsmanagement
030 857 66 048Anfragen & Beratung

Aufgaben eines Sicherheitsdienstes in der Jugendhilfe: Anforderungen und Kostenfaktoren

Warum Einrichtungen der Jugendhilfe professionelle Sicherheitsdienstleister brauchen

Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor einer wachsenden Herausforderung: Gewalt gegen Mitarbeitende, Selbstgefährdung von Bewohnern und eskalierende Krisensituationen prägen den Alltag stärker als noch vor einigen Jahren.

Die Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) machen das Ausmaß greifbar. Zwischen 2018 und 2022 wurden ihr rund 26.500 Schreck- und Gewaltvorfälle als meldepflichtige Arbeitsunfälle angezeigt — im Schnitt etwa 5.300 pro Jahr. In 88 Prozent der Fälle kam es zu einer körperlichen, in 12 Prozent zu einer psychischen Verletzung. 2015 waren es noch rund 4.500 Meldungen.

Entscheidend ist dabei nicht die Gesamtzahl, sondern die Verteilung: Den größten Anteil tragen Betreuungs- und Beratungseinrichtungen — vor der Pflege und deutlich vor den Kliniken.

Gemeldete Gewaltvorfälle nach Branche: Betreuungs- und Beratungseinrichtungen 35 Prozent, Pflege 28 Prozent, Kliniken 14 ProzentGemeldete Gewaltvorfälle nach BrancheAnteile an rund 26.500 Meldungen, 2018 bis 2022Betreuungs- und Beratungseinrichtungen35 %Pflege28 %Kliniken14 %Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Verteilung der bei der BGW gemeldeten Schreck- und Gewaltvorfälle auf die Branchen. Die übrigen Anteile entfallen auf weitere Bereiche der Wohlfahrtspflege.

Dabei erfasst diese Statistik nur, was überhaupt als Arbeitsunfall gemeldet wurde. Eine gemeinsame Befragung von BGW und CVcare unter rund 2.000 Beschäftigten ergab, dass knapp 80 Prozent innerhalb von zwölf Monaten Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hatten. Die Lücke zwischen Erlebtem und Gemeldetem ist der eigentliche Befund.

Art der erlebten Gewalt unter den Betroffenen: verbale Gewalt 94 Prozent, körperliche Gewalt 70 ProzentArt der erlebten GewaltAnteile unter den Betroffenen; knapp 80 % aller rund 2.000 Befragten erlebten GewaltVerbale Gewalt94 %Körperliche Gewalt70 %Quelle: BGW und CVcare, Beschäftigtenbefragung
Unter den Betroffenen überwiegt verbale Gewalt deutlich. Beide Werte beziehen sich auf die Gruppe der Betroffenen, nicht auf alle Befragten. Hintergrundinformationen der BGW

Ein spezialisierter Sicherheitsdienst ist vor diesem Hintergrund kein Luxus, sondern eine Ergänzung des pädagogischen Schutzkonzepts. Doch was genau leistet er, welche Anforderungen muss er erfüllen — und was kostet das?

Die konkreten Aufgaben eines Sicherheitsdienstes in der Jugendhilfe

Präventive Präsenz und Deeskalation

Die Hauptaufgabe ist nicht das Eingreifen, sondern das Verhindern. Professionelle Sicherheitskräfte in Wohngruppen und Inobhutnahmeeinrichtungen wirken allein durch ihre geschulte Präsenz deeskalierend. Sie erkennen Krisenmuster frühzeitig und können Situationen verbal entschärfen, bevor physische Intervention nötig wird.

Schutz des pädagogischen Personals

Pädagogische Fachkräfte können ihre Kernarbeit — Beziehungsaufbau, Betreuung, Förderung — nur leisten, wenn sie sich sicher fühlen. Besonders in der Inobhutnahme und bei der Betreuung von Jugendlichen mit Traumafolgestörungen bieten Sicherheitskräfte den nötigen Rückhalt.

Nachtbereitschaft und Wochenendabdeckung

Viele Krisensituationen eskalieren nachts oder am Wochenende, wenn die Personaldecke dünn ist. Ein professioneller Sicherheitsdienst stellt sicher, dass auch dann qualifizierte Unterstützung verfügbar ist — ohne dass Fachkräfte allein mit gefährlichen Situationen umgehen müssen. Wie sich der Nachtdienst organisieren lässt, beschreibt der Beitrag zur Nachtbereitschaft in stationären Einrichtungen.

Begleitung bei Transporten und Außenterminen

Arztbesuche, Gerichtstermine oder die Überführung in andere Einrichtungen sind oft kritische Momente. Sicherheitskräfte begleiten diese Transporte und gewährleisten den Schutz aller Beteiligten.

Dokumentation und Berichterstattung

Jeder Einsatz, jede Krisensituation und jede Intervention wird lückenlos dokumentiert. Diese Berichte dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Trägern und — im Ernstfall — als rechtssichere Nachweise.

Wie groß das Feld ist

Die Zielgruppe ist keine Nische. 2024 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 134.000 junge Menschen in Heimerziehung und weitere 87.500 in Pflegefamilien betreut — zusammen 221.500, drei Prozent mehr als im Vorjahr. 76 Prozent davon waren minderjährig. Die Heimerziehung dauerte im Schnitt 1,8 Jahre. Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 098 vom 23. März 2026.

Anforderungen an qualifiziertes Sicherheitspersonal

Formale Qualifikationen

  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO — gesetzliche Mindestanforderung für gewerbliche Bewachung
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG — zwingend bei Arbeit mit Minderjährigen
  • Erste-Hilfe-Zertifikat — aktuell und regelmäßig aufgefrischt

Fachspezifische Zusatzqualifikationen

  • Zertifizierte Deeskalationsschulungen — idealerweise nach ProDeMa® oder vergleichbaren Standards
  • Grundkenntnisse in Traumapädagogik — Verständnis für Bindungsstörungen, PTBS und herausforderndes Verhalten
  • Kenntnisse des SGB VIII — insbesondere § 8a (Schutzauftrag) und § 42 (Inobhutnahme)
  • Interkulturelle Kompetenz — viele Einrichtungen betreuen unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Persönliche Eignung

Neben formalen Qualifikationen zählt die Haltung: Sicherheitskräfte in der Jugendhilfe müssen Autorität ohne Einschüchterung ausstrahlen. Sie brauchen Geduld, emotionale Stabilität und die Fähigkeit, auch unter Stress empathisch zu kommunizieren. Ein klassischer „Türsteher-Typ“ ist hier fehl am Platz.

Was kostet ein Sicherheitsdienst in der Jugendhilfe?

Die Kosten hängen vom Einsatzmodell, von den Einsatzzeiten und vom Anforderungsprofil ab. Ein belastbares Angebot gibt es erst nach einer Begehung vor Ort; vorab lässt sich klären, welches Modell passt.

Wovon die Kosten abhängen

  • Stundenbasierte Abrechnung: je nach Qualifikation und Einsatzzeit; Nacht- und Wochenendzuschläge kommen hinzu.
  • Pauschalmodelle: Für regelmäßige Einsätze wie eine tägliche Nachtbereitschaft wird oft eine Monatspauschale je Einrichtung vereinbart.
  • Krisenintervention auf Abruf: meist mit einer Mindestabnahme je Einsatz, zuzüglich Anfahrt.

Wer trägt die Kosten?

Träger können Sicherheitskosten über die Tagessatzverhandlung einpreisen. Im Einzelfall kann das zuständige Jugendamt Sicherheitsleistungen auch als Teil der Hilfe übernehmen, die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt wird.

Worauf Träger bei der Auswahl achten sollten

Nicht jeder Sicherheitsdienst eignet sich für die Jugendhilfe. Entscheidend ist die Spezialisierung auf den Kinder- und Jugendschutz. Achten Sie auf:

  • Nachweisbare Qualifikation statt allgemeiner Bewachungserfahrung
  • Transparente Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
  • Ein dokumentiertes Deeskalationskonzept
  • Bereitschaft zur Integration in das pädagogische Team
  • Digitale Einsatzdokumentation in Echtzeit
  • Ein belastbares institutionelles Schutzkonzept auch beim Dienstleister selbst

Bei BROCKEN Sicherheit beginnen wir jede Zusammenarbeit mit einem kostenlosen Sicherheitscheck Ihrer Einrichtung, bevor wir ein individuelles Schutzkonzept entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Sicherheitsdienst für eine Wohngruppe?

Das hängt vor allem vom Modell ab: tägliche Nachtbereitschaft als Monatspauschale, stundenweise Einsätze oder Krisenintervention auf Abruf. Dazu kommen Qualifikationsprofil, Einsatzzeiten, Zuschläge und Region. Ein belastbares Angebot gibt es nach einer Begehung vor Ort.

Wie häufig kommt es in Einrichtungen tatsächlich zu Gewalt?

Der BGW wurden zwischen 2018 und 2022 rund 26.500 Schreck- und Gewaltvorfälle als meldepflichtige Arbeitsunfälle gemeldet, etwa 5.300 pro Jahr. Den größten Anteil tragen mit 35 Prozent Betreuungs- und Beratungseinrichtungen. Befragungen zeigen eine deutlich höhere Dunkelziffer: Knapp 80 Prozent der Beschäftigten berichten von Gewalterfahrungen binnen zwölf Monaten.

Stören Sicherheitskräfte den pädagogischen Alltag?

Nein, wenn der Dienstleister richtig ausgewählt ist. Spezialisierte Sicherheitskräfte integrieren sich diskret in den Einrichtungsalltag und arbeiten eng mit dem pädagogischen Team zusammen. Die Kinder und Jugendlichen nehmen sie als Teil des Teams wahr, nicht als Bedrohung. Entscheidend sind Auftreten und Kleidung, nicht die reine Anwesenheit.

Ab welcher Einrichtungsgröße lohnt sich ein Sicherheitsdienst?

Bereits ab einer Wohngruppe mit sechs bis acht Plätzen kann er sinnvoll sein, wenn regelmäßig Krisensituationen auftreten. Die Entscheidung hängt weniger von der Größe ab als von der Klientel und der Gefährdungslage. Ein häufiger Auslöser ist die Alleinarbeit im Nachtdienst.

Wie schnell kann ein Sicherheitsdienst bei einer akuten Krise reagieren?

Professionelle Dienstleister verfügen über Bereitschaftsstrukturen mit Reaktionszeiten von einer bis drei Stunden. Bei vertraglich vereinbarter Rufbereitschaft lässt sich die Reaktionszeit auf unter 60 Minuten reduzieren. Ohne Vereinbarung im Vorfeld ist eine verbindliche Zusage nicht möglich.

Welche Qualifikation muss das Personal mitbringen?

Pflicht sind die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, da mit Minderjährigen gearbeitet wird. Fachlich unverzichtbar sind zertifizierte Deeskalationsschulungen und Grundkenntnisse in Traumapädagogik. Wer diese Nachweise nicht vorlegen kann, gehört nicht in eine Jugendhilfeeinrichtung.

Übernimmt das Jugendamt die Kosten?

Möglich, aber nicht automatisch. Sicherheitsleistungen können über die Tagessatzverhandlung eingepreist oder im Einzelfall als Teil der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII bewilligt werden. Entscheidend ist eine konkrete Gefährdungsbeschreibung im Hilfeplan.

Dürfen Sicherheitskräfte Jugendliche festhalten?

Nur in engen gesetzlichen Grenzen. Greift ein Jugendlicher andere an, sind das Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB. Gerät er in akute Gefahr für Leib oder Leben, die er selbst nicht erkennt oder nicht beherrschen kann, greift der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Jede körperliche Maßnahme muss verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und lückenlos dokumentiert sein. Fixierungen und Einschließungen sind freiheitsentziehende Maßnahmen und bedürfen einer richterlichen Genehmigung nach § 1631b BGB.

Ähnliche Beiträge